Bischöfliches Konsistorium - diözesanes Gericht
Zur Ausübung der richterlichen Gewalt ist jeder Diözesanbischof gehalten, einen Gerichtsvikar (Offizial) mit ordentlicher richterlicher Gewalt zu bestellen. Das Gericht I. Instanz einer Diözese wird auch als Offizialat oder Konsistorium (in Bayern) bezeichnet. Unter Gerichtssachen sind die Verfolgung oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen oder die Feststellung rechtserheblicher Tatbestände (wie etwa die Frage der Gültigkeit einer Ehe) zu verstehen sowie Straftaten im Hinblick auf die Verhängung oder Feststellung einer Strafe, nicht aber Streitsachen aufgrund von Verwaltungsentscheidungen kirchlicher Behörden.
Neben dem Offizial, Domkapitular Prälat Dr. Josef Ammer, sind dort tätig: Offizialatsoberrat Dr. Martin Brunnbauer, Bischöflicher Notar Lic.iur.can. Ulrich Kaiser, der neben H.H. Günther Ferg, Lic.iur.can. Harald Bergner und H.H. Pfarrer Lic.iur.utr. Andrzej Kuniszewski auch Ehebandverteidiger ist, ferner zwei Sekretärinnen bzw. Konsistoriumsnotarinnen. Vom Bischof sind ferner neun Diözesanrichter und ein Kirchenanwalt (Domkapitular Msgr. Dr. Franz Frühmorgen) bestellt.
Gericht II. Instanz bzw. Berufungsgericht ist für jede Diözese in der Regel das Gericht des Metropoliten der Kirchenprovinz, also im Falle des Kirchlichen Gerichts der Diözese Regensburg das Erzbischöfliche Konsistorium und Metropolitangericht des Erzbistums München und Freising.
Bischöfliches Konsistorium
Krauterermarkt 393047 Regensburg
Ansprechpartner/-in:
Domkapitular Dr. jur.can. Josef Ammer (Offizial)
Pfarrer Lic.jur.utr. Andrzej Kuniszewski (Vizeoffizial)
Lic.jur.can. Ulrich Kaiser (Bischöflicher Notar, Bandverteidiger)
Dr. Martin Brunnbauer (Offizialatsoberrat, Vernehmungsrichter)
