Der Offizial des Bischofs von Regensburg


Der Offizial oder Gerichtsvikar vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit und leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Bischöfliche Konsistorium. Zusammen mit dem Bischof bildet der Offizial ein Gericht, d. h. der Bischof kann nicht gegen Entscheidungen seines Gerichtsvikars angerufen werden; der Offizial kann aber nicht über Fälle entscheiden, die der Bischof sich vorbehält. Dem Gerichtsvikar können Helfer beigegeben werden, die die Bezeichnung beigeordnete Gerichtsvikare oder Vizeoffiziale führen. Ferner hat der Bischof Diözesanrichter zu bestellen. Diese fungieren als Beirichter, da in den meisten Gerichtssachen ein Kollegialgericht von drei Richtern unter dem Vorsitz des Offizials oder Vizeoffizials urteilt. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, dass Kleriker oder Laien als beratende Beirichter beigezogen werden. Vom Bischof können ferner eigene Vernehmungsrichter ernannt werden. Außerdem ist ein Kirchenanwalt zu bestellen, ferner Bandverteidiger und Notar. Hauptsächliche Aufgabe des Konsistoriums ist die kirchliche Ehegerichtsbarkeit.


Seit 1. Februar 2006 ist Domkapitular Prälat Dr. Josef Ammer neuer Offizial für das Bistum Regensburg. Die Ernennung gilt, wie dies das Recht vorsieht, für fünf Jahre. Am 31. Januar 2006 legte Dr. Ammer vor Bischof Gerhard Ludwig seinen Amtseid ab.



Bischöfliches Konsistorium

Krauterermarkt 3
93047 Regensburg
Telefon: 
0941/597-1700
Fax: 
0941/597-1706
E-Mail: 
konsistorium@bistum-regensburg.de
Website: 
http://www.bistum-regensburg.de

Ansprechpartner/-in:
Domkapitular Dr. jur.can. Josef Ammer (Offizial)
Pfarrer Lic.jur.utr. Andrzej Kuniszewski (Vizeoffizial)
Lic.jur.can. Ulrich Kaiser (Bischöflicher Notar, Bandverteidiger)
Dr. Martin Brunnbauer (Offizialatsoberrat, Vernehmungsrichter)




Bischöfliches Konsistorium / Gericht

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