 Das Bischöfliche Zentralarchiv Regensburg ist eine kirchliche Behörde, die gemäß Canon 486 §2 des Kirchenrechts (Codex iuris canonici) im Bistum eingerichtet ist. Es erfüllt seine Aufgaben aufgrund der 1988 im Amtsblatt veröffentlichten Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche. Das Archiv des Bistums soll das Wirken der katholischen Ortskirche von Regensburg dokumentieren. Es dient der Verwaltung der Kirche, der Wahrung von kirchlichen Rechten sowie der Erforschung der Geschichte des Bistums und von einzelnen kirchlichen Institutionen in der Diözese. Obwohl es aus kirchlichen Mitteln finanziert wird und primär für kirchliche Belange eingerichtet wurde, berücksichtigt es bei seiner Arbeit in großem Umfang auch allgemeine und private Interessen, etwa bei der Heimat- oder der Familienforschung. Zuständig ist das Archiv des Bistums für die Sicherung des amtlichen Schrift- und Dokumentationsgutes aller Dienststellen und Einrichtungen des Bischöflichen Ordinariats und des Domkapitels sowie für die Aufsicht über die Pfarrarchive und die sonstigen der Leitung oder Aufsicht des Diözesanbischofs unterstehenden Archive. Hierzu gehören neben Urkunden, Akten, Amtsbüchern, Einzelschriftstücken und Karteien u.a. auch Dateien, Karten, Pläne, Zeichnungen, Plakate, Münzen, Medaillen, Banknoten, Siegel, Siegelstempel, Druckschriften, Bild-, Film- und Tondokumente sowie sonstige Informationsträger und Hilfsmittel zu ihrer Benutzung. Das Archiv sammelt und bewahrt auch Schrift- und sonstiges Dokumentationsgut fremder Herkunft, soweit es für die Geschichte des Bistums, die allgemeine kirchengeschichtliche Forschung oder für genealogische Recherchen von Bedeutung ist. |