Stichwort: Die Laien in der Kirche

Nicht selten beginnen Vorträge von Vertretern der katholischen Laienverbände mit dem Hinweis darauf, dass sich der Laie in früheren Zeiten über die Kleriker – nämlich als Nicht-Kleriker – definierte. Zur Begründung dieser Aussage wird dann jeweils ein Lexikonartikel zitiert, in dem unter dem Stichwort „Laie“ nichts weiter stand als der Querverweis „Siehe Kleriker“. Solche nachhallenden und nachhaltigen Prägungen sind ein gewichtiger Grund dafür, dass bis heute schnell in Aufwallung gerät, wer sich durch Vertreter des Klerus in seiner Stellung als Laie zurückgesetzt fühlt. Dabei hat das Zweite Vatikanische Konzil (1962 bis 1965) gerade durch die Bestimmung des Verhältnisses von Laien und Klerikern für Klarheit gesorgt, für eine Klarheit, die jedoch – wie in allen zentralen kirchlichen Fragen – in beiderseitigem Verständnis und Vertrauen getragen werden muss. In Konflikten um die Stellung der Laien hilft es erfahrungsgemäß nicht wenig, in der Gehorsamsforderung des Bischofs zunächst einmal seine Sorge um die ihm anvertraute Aufgabe für die Einheit im Glauben zu erkennen, für die er sich verzehrt, sowie in einer Überreaktion mancher Laien-Vertreter zunächst einmal und vor allem das Feuer des Glaubens zu sehen, das dahinter offenbar eindrücklich aufscheint.

Laie ist nun nach dem Verständnis des Konzils jeder glaubende Christ, der durch das Sakrament der Taufe Glied am Leib Christi ist, der in Gemeinschaft mit der Kirche steht und dem kein sakramentales Amt übertragen wurde. Der Bischof kann auch Laien zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie berufen. Die mit dieser Mitarbeit verbundenen Ämter sind kirchlichen Rechts (ius ecclesiasticum) und unterscheiden sich vom Amt, das im Weihesakrament übertragen wird. Auch wenn den Laien kein sakramentales Amt übertragen ist, so haben sie doch teil am prophetischen, priesterlichen und königlichen Amt der Kirche, was sakramental begründet ist. Diese Teilhabe der Laien an der Gesamtsendung der Kirche lässt sich nicht durch eine Delegation durch das apostolische Amt ableiten. Sie ist vielmehr durch die Taufe und Firmung gegeben. Die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils schreiben, dass jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ist. Alle Gläubigen haben also die gleiche Würde bei ihrer Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Allerdings kommt den Hirten die Aufgabe zu, entsprechend dem ihm aufgetragenen Dienst an der Einheit der Kirche die besonderen Dienste und Geistbegabungen in die Gesamtsendung der Kirche einzubeziehen: zu integrieren. Maßstab dafür ist auch hier wiederum die Auferbauung der Kirche als Leib Christi.
Die Gläubigen richten sich nicht einfach aus praktischen Erwägungen am bischöflichen Dienstamt aus. Vielmehr entspricht dies der Sendung der Kirche, die ja das Sakrament des Heils in der Welt ist. Dieser Gehorsam der Laien ist geistig begründet und vom tiefen Vertrauen zwischen Bischof und Laien getragen. Ein Befehl-Gehorsam-Verhältnis wie im Falle des Militärs ist in der Kirche nicht vorgesehen. Der Gehorsam in der Kirche ist personal-willentlich und steht im Vertrauen auf die Qualitäten des guten Hirten, die der Bischof in sich vereint. Der geistliche Gehorsam in der Kirche ist letztlich im Evangelium Christi begründet, das die Kirche durch die Jahrhunderte tradiert. Er bezieht sich nicht auf die Privatperson des Bischofs, sondern auf den Bischof als Zeuge der göttlichen und katholischen Wahrheit.
Bei aller Unterscheidung sollte nicht aus dem Blick geraten, dass Laien und Priester durch ihre Zugehörigkeit zum einen Volk Gottes geeint sind. Auf der anderen Seite dürfen die gelegentlichen Tendenzen als problematisch gelten, deren Hauptanliegen es ist, die Unterschiede zwischen Laien und Klerikern nach den Maßstäben oder soziologischen und politischen Vorgaben zu nivellieren und zu verwischen, so als bräche das Paradies auf Erden an, gäbe es diese Unterscheidung nicht. Die Kirche ist eben nur in den Kategorien der Theologie und des Glaubens zu erkennen.

Im Mittelalter war die Zuteilung der Aufgaben auch geistlich klar geregelt: Kleriker und Mönche waren zuständig für das Gebet. Den Laien war es erlaubt, irdische Güter zu besitzen. Aufgabe des Priesters war es, die Laien in ihrer Schwäche und Versuchbarkeit in der Welt durch die Gnadenmittel der Kirche zu schützen. Große Wirkung entfaltete die Gregorianische Reformbewegung, auf die die deutliche Trennung von geistlichen und weltlichen Angelegenheiten zurückgeht. Hintergrund war der Versuch, die Freiheit der Kirche zu erhalten, die weltliche Herrscher (Laien) durch die Besetzung vor allem von Bischofsstühlen immer mehr einschränkten. Bereits mit dem Aufkommen erster Formen der Verstädterung im 11. Jahrhundert jedoch änderte sich das strenge Aufgabenkorsett. Ordensgemeinschaften, besonders die Bettelmönche, sahen es als ihre Aufgabe, der mit der Verstädterung aufkommenden beziehungsweise sich verschärfenden weltlichen Armut zu begegnen, um die Beschaulichkeit (contemplatio) mit dem gesellschaftlichen Engagement (actio) zu verbinden.

Heute lebt die Gemeinschaft der Gläubigen in und aus dem guten Miteinander von Klerikern und Laien. Dieselben vor allem auf Prägungen durch die Gesellschaft zurückgehenden Probleme treffen beide Stände, allerdings in unterschiedlichen Bereichen: Ist zum Beispiel die Lebensform der Ehe in einer Gesellschaft in ihrer Substanz gefährdet, so gilt dies traditionell auch für die Lebensform der Ehelosigkeit. Ist es jedoch um die Lebensform der Ehelosigkeit gut bestellt, so gilt dies erfahrungsgemäß auch für die Lebensform der Ehe.




Die genauen lehramtlichen Ausführungen über die Aufgaben der Laien in der Kirche finden sich in den Konzilstexten:

Dekret über das Laienapostolat - Apostolicam Actuositatem
Dogmatische Konstitution über die Kirche - Lumen Gentium

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