Rom stellt fest: Dass „der Bischof von Regensburg rechtswidrig gehandelt“ habe „entbehrt jeglicher Grundlage“
Vorwurf von Prof. Demel damit haltlos
Am 10. März 2006 hatte die Kongregation für den Klerus die von Bischof Gerhard Ludwig vorgenommene Neuordnung des Laienapostolats sowohl in inhaltlicher, als auch in formaler Hinsicht per Dekret bestätigt. In einem Zeitungsartikel („Oberbayerisches Volksblatt“ vom 24. März 2006) von Claudia Möllers wird Frau Prof. Dr. Sabine Demel mit den Worten zitiert: „Meiner Ansicht nach hat der Bischof von Regensburg rechtswidrig gehandelt. Das sehe ich nach wie vor als gegeben“. Die Kleruskongregation stelle eine Behauptung auf ohne Rechtsbeweis; das, so Demel, „zeugt nicht unbedingt von Größe“. Dem Kläger, Prof. Dr. Johannes Grabmeier aus Deggendorf, der gegen den Regensburger Bischof die Kleruskongregation angerufen hatte, riet Demel, sich an die nächst höhere Instanz, die Apostolische Signatur, zu wenden. „Da sitzen Kirchenrechtler, die das nicht durchgehen lassen werden“, so Demel.
Diese Prophetie von Frau Prof. Demel hat sich nicht erfüllt. Am 28. Februar 2007 stellte die Apostolische Signatur in einem Dekret fest, dass die Klage gegen den Bischof „jeglicher Grundlage entbehrt“. Zuvor hatte die Glaubenskongregation dem Regensburger Bischof für die Neuordnung des Laienapostolats gedankt.
Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken in Deutschland stützt sich weitgehend auf die jetzt auch durch das höchste Kirchengericht zurückgewiesene Rechtsauffassung von Fr. Prof. Demel.
