 In seiner Konstitution über die Liturgie bezeichnet das II. Vatikanische Konzil die musica sacra als pars integralis und zeichnet somit die Kirchenmusik als einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil der Liturgie aus. Doch nicht nur bei der Feier des Gottesdienstes spielt Kirchenmusik eine unentbehrliche Rolle: Die Bedeutung Geistlicher Konzerte im Leben einer Pfarrgemeinde wird häufig unterschätzt, denn oftmals ist der Besuch eines Geistlichen Konzertes für viele Menschen der heutigen Zeit der einzige Anknüpfungspunkt mit christlichem Gedankengut. Die Kirchenmusik in unserem Bistum pflegen in kleineren Gemeinden viele hundert ehrenamtliche und nebenberufliche Organisten/innen und Chorleiter/innen, in den größeren Gemeinden über 40 hauptberufliche Kirchenmusiker/innen. Durch das Singen in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenchören und das Mitspielen in Instrumentalkreisen und Bands werden viele Menschen aller Altersstufen in das aktive kirchliche Leben der Pfarrgemeinden eingebunden und tragen so dazu bei, dass „Kirche“ als singendes Volk Gottes erfahrbar wird. Kirchenmusiker/innen leisten daher auf ihre Weise einen wichtigen Dienst in der Verkündigung und in der Gemeindearbeit. Betreut werden sie durch ein Netz von beauftragten Dekanatskirchenmusikern/innen und Regionalkantoren. Allen für die Kirchenmusik Tätigen der Diözese steht das Team des Diözesanreferats Kirchenmusik beratend und begleitend zur Seite. Aufgabe des Diözesanreferats ist die Sicherung einer qualifizierten kirchenmusikalischen Versorgung aller Pfarrgemeinden des Bistums durch Ausbildung von nebenberuflichen Kirchenmusikern/innen und gezielten Fortbildungsangeboten. Ebenso steht es bei allen Fragen rund um die Anstellung von Kirchenmusikern/innen sowie zur Durchführung von Konzerten und bei Fragen zur Orgel- und Glockensachberatung gerne zur Verfügung. |