Ökumenische Dokumente

Die Bemühungen um die Ökumene, d.h. die Einheitsbestrebungen aller christlichen Kirchen, sind vielfältig. Es gibt eine große Zahl von Dokumenten, die von Vertretern verschiedener Konfessionen verabschiedet und herausgegeben wurden.

Im Folgenden eine Auswahl wichtiger Dokumente.

Lehramtliche Verlautbarungen

Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“- eine neue Sichtweise der Kirche

Grundlage der ökumenischen Bemühungen auf katholischer Seite bilden die Aussagen des II. Vatikanischen Konzils. In der 1964 verabschiedeten Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ zeigt sich eine vertiefte Einsicht in das Wesen der Kirche. Diese hatten die Konzilsväter in der Rückbesinnung auf die Heilige Schrift, auf die Äußerungen der Kirchenväter und auf die fast 2000-jährige Tradition der Kirche neu herausgearbeitet. Die Kirche wird dort als „Communio“ bezeichnet, als eine große Gemeinschaft. Ihre Einheit ergibt sich aus dem Leben des dreifaltigen Gottes selbst, der in sich drei Personen vereinigt, die in inniger Einheit und liebevoller Gemeinschaft miteinander verbunden sind.

Das Ökumenismus-Dekret „Unitatis redintegratio“

Aus dieser Sicht der Kirche entsprang dann auch das sogenannte Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“, das am 21. November 1964 mit einer überwältigenden Mehrheit der Konzilsväter (2137 Ja- und nur elf Nein-Stimmen) verabschiedet wurde.
Dort wird über andere christliche Konfessionen hochachtungsvoll gesprochen: Neben der katholischen Kirche gibt es auch andere „getrennte Kirchen und Gemeinschaften“ (UR3), in ihnen existieren „bedeutende Elemente oder Güter, aus denen insgesamt die Kirche erbaut wird.“ (UR3) Der Glaube an den dreifaltigen Gott und das Bekenntnis zu Jesus Christus als Herrn und Erlöser (UR1) eint alle Christen untereinander, ob katholisch, evangelisch, orthodox oder freikirchlich. Die Taufe auf diesen dreifaltigen Gott gliedert jeden in den Leib Christi ein und schafft so eine echte Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, wenngleich diese Gemeinschaft noch nicht die höchst mögliche Intensität erreicht.

Voraussetzung auf dem Weg der Einheit ist das sorgfältige Studium der jeweiligen Eigenheiten der anderen christlichen Konfessionen. Außerdem ist die Erneuerung der eigenen Kirche vonnöten. Diese besteht „wesentlich im Wachstum der Treue gegenüber der eigenen Berufung“ (UR6) . Dass wahre Einheit nicht vom Menschen „machbar“, sondern ein Geschenk des Heiligen Geistes ist, daran lassen die Konzilstexte keinen Zweifel. Nur auf der Basis eines „geistlichen Ökumenismus“, der aus dem Gebet und dem praktisch gelebten Glaubenszeugnis in Familie und Gesellschaft besteht, können alle Christen im theologischen Dialog weiterkommen. Sie sollen sich im sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich zusammentun, um dem Kampf gegen die Nöte der Menschheit zu begegnen. (UR12)

Text des Ökumenismus-Dekrets

Die Enzyklika „Ut unum sint“ von Papst Johannes Paul II.

Die Enzyklika Ut unum sint („Dass sie eins seien“) aus dem Jahre 1995 widmete Papst Johannes Paul II. der Ökumene. Der Titel der Enzyklika bezieht sich direkt auf ein Wort Jesu (nach Johannes: Joh 17,11) und indirekt auf das Konzilsdokument Unitatis redintegratio. Der Papst äußert darin mit klaren Worten den Wunsch, dass alle Christen zur vollen (auch eucharistischen) Einheit des Glaubens gelangen mögen. Dabei weist er auch auf die Bedeutung der ökumenischen Weltgebetstage für den Frieden hin, wie z.B. im Jahre 1986 und 1993 in Assisi, außerdem die Gebetswoche für die Einheit der Christen, die jährlich stattfindet.

Der Weg zur Ökumene wird hier als Prozeß dargestellt, bei dem die ökumenischen Kommissionen und theologischen Fakultäten eine wichtige Rolle spielen. Die Bischöfe und der Heilige Stuhl sollen diesen Prozeß fördern und unterstützen (Ut unum sint, Kap. 81).

Text der Enzyklika

Texte zur Ökumene von Papst Benedikt XVI.

Geht man die Ansprachen, Predigten und Botschaften des Heiligen Vaters seit seinem Amtsantritt durch, findet man, dass ihm die Ökumene sehr am Herzen liegt. Die Fülle seiner Aussagen zu diesem Thema ist beachtlich.
Einen Überblick über die Ansprachen und Botschaften zur Ökumene bietet die Internetseite unserer Homepage.


Bemühungen seitens christlicher Vereinigungen und Bewegungen:

Die Lima-Erklärung

Die Konvergenzerklärung über Taufe, Eucharistie und Amt oder kurz Lima-Erklärung (engl. Baptism, Eucharist and Ministry / BEM) wurde von der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im Januar 1982 in Lima (Peru) verabschiedet. Die Lima-Erklärung zeigt Übereinstimmungen im Verständnis von Taufe, Eucharistie und Amt in den verschiedenen Mitgliedskirchen des ÖRK auf. Die römisch-katholische Kirche ist – im Gegensatz zur orthodoxen, evangelischen und anglikanischen Kirche- kein Mitglied des ÖRK, ist aber auch mit Vertretern an den Beschlüssen gleichberechtigt beteiligt.

Während bei der gegenseitigen Anerkennung der Taufe zwischen den Kirchen und Konfessionen große Fortschritte gemacht wurden, hat sich die Hoffnung auf eine gemeinsame Feier des Abendmahls gerade zwischen der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen bisher nicht erfüllt. Im Verständnis des Amtes des Priesters / Geistlichen / Ordinierten gibt es noch zu große Unterschiede.

Text der Lima-Erklärung

Die Charta Oecumenica – ökumenische Selbstverpflichtung der christlichen Kirchen

Die Charta Oecumenica hat keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Der Text ist eine Selbstverpflichtung der beteiligten Kirchen und hat sowohl eine theologische wie auch eine politische und interreligiöse Dimension. Die Charta Oecumenica ist ein von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE, Consilium Conferentiarum Episcoporum Europae) gemeinsam vorgelegtes Dokument, das Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. Es wurde am 22. April 2001 anlässlich der Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg von den Präsidenten von KEK und CCEE unterzeichnet.

Die KEK ist eine ökumenische Organisation der orthodoxen, anglikanischen, altkatholischen und protestantischen Kirchen Europas, der CCEE eine Organisation der Römisch-Katholischen Kirche.

Die Charta benennt Inhalte und Ziele ökumenischer Arbeit (Kapitel I und II) und beschreibt die gemeinsamen Aufgaben der Kirchen im sich vereinigenden Europa (Kapitel III). Es geht um Fragen des Glaubens und Leitlinien der ökumenischen Bemühungen, aber auch um die Versöhnung der Völker und Kulturen, um die Verpflichtung zur Mitgestaltung Europas, um Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

In verschiedenen Ländern wurde die Charta Oecumenica von Kirchen oder nationalen Kirchenräten unterschrieben oder es bestehen Bestrebungen, dies in Zukunft zu tun. In Deutschland geschah dies auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag durch die Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen). Dort wurde die Charta Oecumenica als Leitperspektive für die ökumenische Zusammenarbeit angenommen und unterzeichnet. Auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Schweiz hat die Charta oecumenica unterzeichnet.

Die Charta ist hier nachzulesen.

Magdeburger Erklärung

Im Rahmen der Magdeburger Erklärung kam es am 29. April 2007 erstmals zu einer formellen Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der in elf verschiedenen Kirchen in Deutschland vollzogenen Taufen.

Seit gut 30 Jahren gibt es in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) und Römisch-Katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Deutschen Bischofskonferenz gab es bisher nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe zu beschäftigen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese Initiative aus Rom aufgenommen und vorgeschlagen, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altkatholiken (zugleich für die Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem die Unterzeichnerkirchen zugestimmt haben.

Dem Text der Vereinbarung stimmten zu:

Der Text ist hier nachzulesen.

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