Konsistorium - diözesanes Gericht
Zur Ausübung der richterliche Gewalt ist jeder Diözesanbischof gehalten, einen Gerichtsvikar, d.h. einen Offizial mit ordentlicher richterlicher Gewalt zu bestellen. Das Gericht I. Instanz einer Diözese wird auch als Konsistorium (in Bayern) oder Offizialat bezeichnet. Unter Gerichtssachen sind die Verfolgung oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen oder die Feststellung rechtserheblicher Tatbestände (wie etwa die Frage der Gültigkeit einer Ehe) zu verstehen und Straftaten im Hinblick auf die Verhängung oder Feststellung einer Strafe, nicht aber Streitsachen aufgrund von Verwaltungsentscheidungen kirchlicher Behörden.
Gericht II. Instanz bzw. Berufungsgericht ist für jede Diözese in der Regel das Gericht des Metropoliten der Kirchenprovinz, also im Falle des Kirchlichen Gerichts der Diözese Regensburg das Erzbischöfliche Konsistorium und Metropolitangericht des Erzbistums München und Freising.
Neben dem Offizial, Domvikar Prälat Dr. Josef Ammer (zuständig für Antragsteller in allen Ehenichtigkeitssachen und für "römische" Verfahren), sind dort tätig: Offizialatsoberrat Dr. Martin Brunnbauer, Bischöflicher Notar Lic.iur.can. Ulrich Kaiser, der neben H.H. Günther Ferg und Lic.iur.can. Harald Bergner auch Ehebandverteidiger ist, ferner zwei Sekretärinnen bzw. Konsistoriumsnotarinnen. Vom Bischof sind ferner neun Diözesanrichter und ein Kirchenanwalt (Domkapitular Dr. Franz Frühmorgen) bestellt.
Bischöfliches Konsistorium
Krauterermarkt 393047 Regensburg
Ansprechpartner/-in:
Domkapitular Dr. jur.can. Josef Ammer (Offizial)
Pfarrer Lic.jur.utr. Andrzej Kuniszewski (Vizeoffizial)
Lic.jur.can. Ulrich Kaiser (Bischöflicher Notar, Bandverteidiger)
Dr. Martin Brunnbauer (Offizialatsoberrat, Vernehmungsrichter)
