Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium

Das dritte Kapitel: Die hierarchische Verfassung der Kirche

„Lumen Gentium“ (Christus ist das Licht der Völker) sind die zwei untrennbaren lateinischen Begriffe, die die gleichnamige Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) eröffnen. Im folgenden wird eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigen Aussagen des dritten Kapitels von Lumen Gentium geboten und so der Rahmen beschrieben, der die Kirche als Gemeinschaft der Liebe nicht nur ermöglicht, sondern fördert. Entgegen der Skepsis vieler Zweifler ist die katholische Kirche die Gemeinschaft aus Liebe und Recht beziehungsweise Ordnung. Das scheinbare Spannungsverhältnis zwischen den Wirklichkeiten der Liebe und der Ordnung weicht, wenn sie angemessen aufeinander bezogen werden: Die Liebe stiftet der Ordnung ihren tieferen Sinn ein und bewahrt sie vor oberflächlicher, ja in letzter Instanz inhumaner Umsetzung. Und das Recht wiederum verankert die Liebe in der Wirklichkeit und bewahrt sie vor dem Abfall in religiöse Schwärmerei und häretisches Sektierertum.

Lumen Gentium entwirft nun in seinem dritten Kapitel einen ganzen Kosmos der „wirklichkeitsfähigen Liebe“, indem es die Beziehungen zwischen allen Gliedern des Volkes Gottes beschreibt als getragen von uneigennütziger Verbindung, Ehrfurcht und Respekt, kurz: von Liebe, die sich eben nur in einer schönen Ordnung, die die menschlichen Seelen schützt, entfalten kann. Nie geht es in der Kirche um Struktur um ihrer selbst willen. Vielmehr ist ja ihr Sinn immer auf Gott und seinen gnädigen Willen ausgerichtet. Das bedeutet eine deutliche Erleichterung, die durchaus hierarchischen Strukturen in der heiligen Kirche anzunehmen, so dies jemandem einmal nicht leichtfallen sollte. Denn nie geht es um persönliche Ressourcenanhäufung, sondern immer um die Verbreitung des Evangeliums.

So sind die Schlüsselstellen des dritten Kapitels vor allem die Passagen, die von Gegenseitigkeit handeln: Gegenseitigkeit nicht im Sinne eines „do ut des“ (Ich gebe, damit auch du gibst), sondern im Sinne des gemeinsamen Weges, den die wohlverschiedenen „Gruppen“ in der Kirche gehen – in Liebe und Vertrauen. Dabei geht es immer um Dienen und Helfen: Die Bischöfe dienen, die Diakone und Priester helfen ihnen dabei nach Kräften. Ein Miteinander vom jeweils eigenen Platz, von der jeweils eigenen Berufung aus ist es auch im Verhältnis zwischen Bischöfen und den Gläubigen. Und freut sich nicht das Herz, wenn es heißt, die Gläubigen sollten auf den gewissenhaften Dienst des Bischofs mit großzügigem Vertrauen antworten?

Aus Respekt vor der textlichen Arbeit der Konzilsväter formuliert die folgende Zusammenschau der Aussagen zum genannten Thema nur einige Begriffe behutsam um. Anderes als eine Hilfestellung zum Einstieg in den wunderbaren Text zu leisten, stünde gar nicht an. Die lateinische „potestas“ wird in der Regel mit dem deutschen Wort „Vollmacht“, an entscheidenden Stellen mit „Gewalt“ übersetzt. Ein aus der deutschen Sprache verschwundenes oder verschwindendes Verb wie „anhangen“ kann mit „folgen“ wiedergegeben werden, die affektive Dimension von „anhangen“ ist ja weiterhin aus dem Zusammenhang der Aussagen zur innigen Gemeinschaft innerhalb der Kirche ersichtlich.

Die immer tiefere Beschäftigung mit Lumen Gentium macht den Gläubigen, Bischöfen wie Laien, Mut, immer tiefer auf die positive Motivation des anderen zu vertrauen, an der Verbreitung des Gottesreiches in der Welt zu arbeiten und sich dabei auf die einigende Hierarchie zu verlassen. Auch die nur wenig veränderte Passage über die Zustimmung zu vorgelegten Glaubenslehren (12: Glaubenslehren und Unfehlbarkeit), die manchen Menschen formalisiert erscheinen mag, ist richtig zu verstehen nur durch die Wahrnehmung der Liebe zu den Gläubigen, die sich hinter der geschliffenen Textarbeit verbirgt – oder besser: offenbart. Hermeneutischer Beginn der Ausführungen ist die interessante Selbstaussage des Zweiten Vatikanischen Konzils über sein Verhältnis zu den Aussagen des vorangegangenen Konzils, des Ersten Vatikanischen Konzils. Gleich die Abschnitte 2, 3 und 4 behandeln den Liebesdienst, auf den die Bischöfe angewiesen sind und den ihre Mitarbeiter leisten: die Unterstützung der Oberhirten durch Priester und Diakone.

Auf die textliche Betrachtung folgt eine Einordnung von „Lumen Gentium“ in die Geschichte der Theologie, ebenfalls unter besonderer Berücksichtigung der hierarchischen Struktur der Kirche. Allein schon geschichtlich erhellt, dass die katholische Hierarchie nicht mit einem Oben-Unten-Durchsatz-Verfahren identisch ist.

Inhaltsübersicht

  1. Das Verhältnis des Ersten und des Zweiten Vatikanischen Konzils 
  2. Hilfe für die Bischöfe  
  3. Die Priester 
  4. Die Diakone 
  5. Das Dienstamt des Bischofs, das Vertrauen der Gläubigen 
  6. Vom Apostel zum Bischof 
  7. Christus im Bischof 
  8. Bischof, Weihe und Gemeinschaft der Bischöfe 
  9. Bischofskollegium und Bischof von Rom 
  10. Die Konzilien 
  11. Die Kollegialität 
  12. Glaubensgehorsam und Unfehlbarkeit 
  13. Der Bischof als Leiter der Teilkirche 
  14. Der Bischof und die Eucharistie 
  15. Der Bischof und die Liturgie 

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1 Das Verhältnis des Ersten und des Zweiten Vatikanischen Konzils
In Fortsetzung der Aussagen des Ersten Vatikanischen Konzils lehrt das Zweite Vatikanische Konzil, dass Jesus Christus die Kirche erbaut hat, indem er die Apostel sandte wie der Vater ihn sandte (Joh 20,21). Er wollte, dass die Bischöfe als die Nachfolger der Apostel bis zur Vollendung der Welt in seiner Kirche Hirten sind. Als sichtbares Fundament der Einheit und Gemeinschaft des Glaubens eingesetzt, steht Petrus an der Spitze der übrigen Apostel. Das Zweite Vatikanische Konzil ist die Fortführung des Ersten Vatikanischen Konzils auch in der Lehre, dass die Bischöfe als die Nachfolger der Apostel zusammen mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi und sichtbaren Haupt der Kirche, die Kirche leiten.

2 Hilfe für die Bischöfe
Die Bischöfe geben die Aufgabe ihres Amtes in mehrfacher Abstufung weiter, so können ihnen Diakone und Priester bei der Ausübung ihrer Aufgabe beistehen, an Gottes Stelle seine Herde zu leiten. Zusammen mit den Priestern und Diakonen üben die Bischöfe das von Gott eingesetzte kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen aus.

3 Die Priester
Die Priester hängen bei der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen ab. Sie sind mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und durch das Weihesakrament zum Hirtendienst an den Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht. Auf der Stufe ihres priesterlichen Amtes haben sie Anteil am Amt des einzigen Mittlers Christus und verkünden das Wort Gottes. Am dichtesten üben sie ihr Amt in der Eucharistiefeier aus, da sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer Jesu Christi vereinigen und dieses sein einziges Opfer des Neuen Bundes im Messopfer bis zu seiner Wiederkunft gegenwärtig setzen. In Einheit mit dem Bischof bilden die Priester ein einziges Presbyterium, das mit unterschiedlichen Aufgaben betraut ist. In den Pfarrgemeinden machen sie den Bischof, mit dem sie vertrauensvoll verbunden sind, gegenwärtig und übernehmen teilweise seine Amtsaufgaben und seine Sorge. Unter der Autorität des Bischofs heiligen und leiten sie einen Teil der Herde und machen die Gesamtkirche sichtbar. So sollen sie ihren Anteil an der Hirtenarbeit an der ganzen Diözese und an der ganzen Kirche beitragen. Weil die Priester am Priestertum und an der Sendung teilhaben, sollen sie den Bischof als ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen. Gerade in der Zeit, da die Gesellschaft immer weiter zusammenwächst, sollen die Priester unter Leitung der Bischöfe und des Papstes jede Art von Spaltung vermeiden. Auf der anderen Seite soll der einzelne Bischof seine Priester als Söhne und Freunde ansehen, so wie Christus seine Jünger nicht mehr Knechte, sondern Freunde nennt (Joh 15,15). Diözesan- wie auch Ordenspriester sind aufgrund ihrer Weihe und ihres Dienstamtes dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet und wirken zum Wohl der ganzen Kirche. Durch die gemeinsame Weihe und Sendung sind die Priester untereinander eng verbunden. Ihre Brüderlichkeit zeigt sich bei Zusammenkünften und durch gegenseitige Hilfe. Ihr Zusammenhalt soll eine Gemeinschaft des Lebens, der Arbeit und der Liebe sein. Wie Väter in Christus sollen sie für die Gläubigen sorgen, die sie geistlich in Taufe und Lehre gezeugt haben. Durch ihren Dienst soll die Pfarrgemeinde als Kirche Gottes in die Öffentlichkeit ausstrahlen. Täglich müssen sie die Wahrheit und das Leben bezeugen, als gute Hirten müssen sie aber auch jenen Katholiken nachgehen, die sich vom Glauben entfernt haben.

4 Die Diakone
In der Hierarchie eine Stufe tiefer stehen die Diakone. Sie dienen dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium. Sache des Diakons ist es zu taufen, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu bringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und zu beerdigen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom kann der Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden sowie jungen Männern, für die das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muss.

5 Dienstamt des Bischofs, Vertrauen der Gläubigen
Die von Christus eingesetzten Dienstämter wirken zum Wohle der ganzen Kirche. Der Bischof soll sich deshalb das Beispiel des guten Hirten vor Augen halten, der nicht gekommen ist, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen (Mt 20,28 und Mk 10,45) und sein Leben für seine Schafe hinzugeben (Joh 10,11). Als Mensch, der eigene Schwächen kennt, kann der Bischof mitleiden mit denen, die in Unwissenheit und Irrtum sind (Hebr 5,1-2). Die ihm anvertrauten Gläubigen soll er hören und sich um sie wie um eigene Kinder kümmern, um sie für die Mitarbeit zu gewinnen und ihre Motivation bei der Verwirklichung des Reiches Gottes zu stärken. Der Bischof ist verantwortlich für die Gläubigen und wird einmal in Zukunft gegenüber Gott Rechenschaft über die Seelen der ihm Anvertrauten ablegen. Bemühen soll sich der Bischof aber auch um Nicht-Christen und Nicht-Katholiken. Auf seinen gewissenhaften Dienst an den ihm mitgegebenen Gläubigen sollen diese mit großzügigem Vertrauen antworten. Wie die Kirche zu Jesus Christus und Jesus Christus zum Vater steht, so sollen die Gläubigen zu ihrem Bischof stehen. Denn durch diese gemeinschaftliche Verbindung wird Gott verherrlicht.

6 Vom Apostel zum Bischof
Unter den Dienstämtern, die seit den ersten Zeiten in der Kirche ausgeübt werden, hat das Bischofsamt eine besondere Bedeutung. Die Apostel bestellten Nachfolger, die die Sendung als Bischöfe weiterführen. Schon Irenäus von Lyon (ca. 135 bis 202) bezeugt, dass die Apostel Bischöfe einsetzten. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt entsprechend, dass die Bischöfe als Hirten der Kirche aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel getreten sind. Wer sie hört, der hört Christus, und wer sie verachtet, der verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat (Lk 10,16).

7 Christus im Bischof
Christus hat über den Bischöfen den Heiligen Geist ausgegossen. In den Bischöfen selbst ist Jesus Christus anwesend unter den Gläubigen. Vor allem durch den Dienst der Bischöfe verkündet er den Völkern Gottes Wort und spendet den Glaubenden die Sakramente. Durch die Bischöfe führt er das Volk des Neuen Bundes durch die Zeit.

8 Bischof, Weihe und Gemeinschaft der Bischöfe
In der Bischofsweihe werden die Fülle des Weihesakramentes sowie gleichzeitig die Ämter der Heiligung, der Lehre und der Leitung übertragen. Sie können nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Bischofskollegiums ausgeübt werden. Durch das Weihesakrament nehmen Bischöfe neue Erwählte in ihre Gemeinschaft auf. Die Überlieferung bezeugt, dass in der Handauflegung und durch die Worte während der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes derart übertragen und das heilige Prägemal dergestalt verliehen wird, dass die Bischöfe sichtbar die Aufgabe Christi innehaben und in seiner Person handeln.

9 Bischofskollegium und Bischof von Rom
Die durch ihn ausgewählten Apostel setzte Jesus Christus als Kollegium ein, an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte. So wie Petrus und die übrigen Apostel eine einzige Gemeinschaft bildeten, so sind der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, miteinander in Gemeinschaft verbunden. Diese Gemeinschaft ist kollegial verfasst: Die auf der ganzen Welt bestellten Bischöfe waren seit jeher untereinander und mit dem Bischof von Rom gemeinschaftlich in Einheit, Liebe und Friede verbunden. Das Bischofskollegium hat aber nur dann Autorität, wenn es in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, steht. Der Bischof von Rom ist das Haupt des Bischofskollegiums. Als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche hat er die volle, höchste und universale Vollmacht über die Kirche. Er kann sie immer frei ausüben. In der Ordnung der Bischöfe besteht die Gemeinschaft der Apostel ununterbrochen weiter. Mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, ist sie gleichfalls Träger der höchsten Vollmacht über die Kirche. Sie kann jedoch nur mit der Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt werden. Jesus Christus hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der Kirche bestellt (Mt 16,18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde eingesetzt (Joh 21,15 ff). Das Amt, zu lösen und zu binden, wurde aber dem Petrus und dem mit Petrus verbundenen Apostelkollegium zuge-teilt (Mt 18,18; 28,16-20). Die Vielheit dieses Kollegiums steht für die Universalität des Gottesvolkes, seine Versammlung unter dem einen Haupt stellt die Einheit der Herde Christi dar. In der Gemeinschaft wirken die Bischöfe in eigener Vollmacht zum Besten der Gläubigen und der ganzen Kirche. Der Heilige Geist stärkt ihre organische Struktur und Eintracht.

10 Die Konzilien
Die Konzilien dienen der gemeinsamen Regelung wichtiger Angelegenheiten, die die Bischöfe entscheiden. Die höchste Vollmacht über die ganze Kirche, die dieses Kollegium besitzt, wird im Ökumenischen Konzil ausgeübt. Ein Ökumenisches Konzil muss vom Nachfolger Petri bestätigt oder wenigstens angenommen werden. Der Bischof von Rom hat das Vorrecht, diese Konzilien zu berufen und auf ihnen den Vorsitz zu führen.

11 Die Kollegialität
Ein besonderes Zeichen der Kollegialität ist der schon seit früher Zeit geübte Brauch, dass sich mehrere Bischöfe an der Weihe eines Neuerwählten zum Bischof beteiligen. Glied der Gemeinschaft der Bischöfe ist der Bischof durch die sakramentale Weihe und die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums. Die gleiche kollegiale Vollmacht können die in aller Welt lebenden Bischöfe gemeinsam mit dem Papst ausüben, wenn das Haupt des Kollegiums sie zu einer kollegialen Handlung ruft. Die kollegiale Einheit erscheint auch in den Beziehungen der Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche. Die Bischöfe sind das sichtbare Fundament der Einheit in den Teilkirchen. Sie stellen jeweils ihre Kirche, alle Bischöfe zusammen in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche dar.

12 Glaubensgehorsam und Unfehlbarkeit
Die Bischöfe sind mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Als solche verkündigen sie die Botschaft des Glaubens und erklären seine zeitgemäße Umsetzung. Die Bischöfe sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam folgen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist besonders dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; so dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese lässt sich vor allem erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise. Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit. Wenn sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie unfehlbar die Lehre Christi. Dies ist noch offenkundiger der Fall, wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens und der Sitten sind. Dann ist ihren Definitionen mit Glaubensgehorsam zu folgen. Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte, reicht so weit, wie es die göttliche Offenbarung erfordert. Der Unfehlbarkeit erfreut sich der Bischof von Rom, das Haupt des Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet. Daher sind seine Definitionen aus sich und nicht erst aufgrund der Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie unter dem Beistand des Heiligen Geistes vorgebracht werden, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde. Sie bedürfen daher keiner Bestätigung durch andere. In diesem Fall trägt der Bischof von Rom seine Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt die katholische Glaubenslehre aus und schützt sie als oberster Lehrer der Gesamtkirche, in dem als einzelnem das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche gegeben ist. Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit ist auch in der Körperschaft der Bischöfe gegeben, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger Petri ausübt. Wenn aber der Bischof von Rom oder die Körperschaft der Bischöfe mit ihm einen Satz definieren, legen sie ihn gemäß der Offenbarung vor, von der die Kirche Zeugnis ablegt. In Schrift oder Überlieferung wird sie durch die Nachfolge der Bischöfe und insbesondere auch durch die Sorge des Bischofs von Rom unversehrt weitergegeben und im Licht des Geistes der Wahrheit in der Kirche rein bewahrt und treu ausgelegt. Um ihre rechte Erhellung und angemessene Darstellung mühen sich der Bischof von Rom und die Bischöfe. Eine neue öffentliche Offenbarung empfangen sie jedoch nicht.

13 Der Bischof als Leiter der Teilkirche
In Autorität und Vollmacht leitet der Bischof die Teilkirche als Stellvertreter und Gesandter Christi durch Rat, Zuspruch und sein eigenes gutes Beispiel. Diese Vollmacht, die er im Namen Christi ausübt, ist seine eigene Vollmacht, auch wenn die höchste kirchliche Autorität ihren Vollzug regelt und zum Nutzen der Kirche und der Gläubigen innerhalb gewisser Grenzen umschreibt. Der Bischof hat das Recht und die Pflicht, Gesetze für die Gläubigen, die ihm anvertraut sind, zu erlassen. Er fällt Urteile und regelt die Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats. Als Vorsteher des Volkes und mit eigener Vollmacht ausgestattet, wirkt der Bischof nicht als Stellvertreter des Bischofs von Rom. Die oberste Gewalt bestätigt und stärkt die Gewalt des Bischofs der Teilkirche und nimmt sie in Schutz. Der Heilige Geist bewahrt die von Christus gesetzte Form der Leitung in seiner Kirche: Die Bischöfe, die den Teilkirchen vorstehen, üben ihr Hirtenamt für den ihnen anvertrauten Teil des Gottesvolkes, nicht für andere Kirchen und nicht über die Gesamtkirche aus. Als Glieder des Bischofskollegiums haben sie jedoch auch für die Gesamtkirche Sorge zu tragen. Alle Bischöfe müssen die Einheit des Glaubens schützen. Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche angemessen leiten, tragen sie zum Wohl des mystischen Leibes der Kirche bei.

14 Der Bischof und die Eucharistie
Jede rechtmäßige Eucharistiefeier steht unter der Leitung des Bischofs. In der Eucharistie, die der Bischof oder der Priester zur Unterstützung darbringt, verwaltet er die Gnade, aus der die Kirche lebt und wächst. Erst in der Altargemeinschaft mit dem Bischof, gerade auch in kleinen und armen Gemeinden in der Zerstreuung, zeigt sich die Einheit des mystischen Leibes Christi. Christus selbst eint die Kirche.

15 Der Bischof und die Liturgie
Der Dienst des Bischofs am Wort wird für die Gläubigen zur Teilhabe an der Kraft Gottes. Die Sakramente, für deren Verwaltung die Bischöfe verantwortlich sind, heiligen die Gläubigen. Die Bischöfe unterweisen das Volk, die Liturgie und vor allem die Messe gläubig mitzufeiern. Durch ihr eigenes gutes Beispiel stärken sie die Gläubigen durch ihren eigenen guten Lebenswandel.

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„Lumen Gentium“ als Lösung vieler Probleme – gegen einseitige Kirchenbilder

In Wesen, Vollzug und Struktur kann die Kirche ausschließlich theologisch, im Horizont des göttlichen Wirkens angemessen beschrieben werden. Daher die Bedeutung der Kirchenkonsti-tution „Lumen Gentium“ des Zweiten Vatikanums, mit der das Konzil erstmals ein lehramtlich verbindliches Grundkonzept für eine theologische Ekklesiologie vorlegt. Die Bedeutung von Lumen Gentium kann anhand verschiedener zentraler Punkte in der Theologiegeschichte festgemacht werden.

Die Notwendigkeit, sich verstärkt mit ekklesiologischen Fragestellungen zu beschäftigen, zeigte sich erst in der grundlegenden Infragestellung des katholischen Kirchenverständnisses durch die Reformation im Westen. Die hier aufgebrochenen Fragen haben letztlich erst mit dem Zweiten Vatikanum eine umfassende katholische Antwort gefunden. Hier erst wurde eine Synthese entwickelt jenseits der geistesgeschichtlich und gesellschaftspolitisch mitbedingten Entgegensetzung von unsichtbarer und sichtbarer Kirche, von Hierarchie und Laien, vom gemeinsamen Priestertum aller gläubigen und dem priesterlichen Charakter des kirchlichen Dienstamtes, von Kirche und weltlicher Gesellschaft u. a. Die Problemfelder, die aus diesen Themenkreisen resultierten, sind vor allem aus geschichtlichen Veränderungen, neuen Mentalitäten und politischen Einflussnahmen staatlicher Instanzen auf die Kirche zu verstehen.

Als Reaktion auf die Meinung der Reformatoren, die Kirche bestünde im wesentlichen im Bereich des Unsichtbaren, hatte der bedeutende katholische Kontroverstheologe Kardinal Robert Bellarmin die Heilsnotwendigkeit der Gemeinschaft mit der sichtbaren Kirche betont. Ähnlich wurde bereits im Spätmittelalter gegen Wicklif und Hus gesagt, dass die kirchliche Hierarchie konstitutiv zum Heilsdienst der Kirche gehört. Nach Bellarmin ist die Kirche der Zusammenschluss von Menschen, die durch die Gemeinschaft des Glaubensbekenntnisses und die Gemeinschaft der Sakramente geeint sind und dabei unter der Leitung der rechtmäßigen Hirten, besonders des römischen Papstes stehen. Keineswegs stellt er die innere Wirklichkeit der Kirche als Gnadengemeinschaft in Frage.

Es ist nur zu verständlich, warum sich das kirchliche Lehramt im 18. und 19. Jahrhundert gegen Eingriffe in die Substanz des kirchlichen Selbstverständnisses und gegen die Unterordnung der Kirche unter ein Staatsziel zur Wehr setzt. Der Kampf um die Freiheit der Kirche wurde geführt unter dem Stichwort, dass die Kirche eine „societas perfecta“ sei. Das heißt: Sie ist von Christus mit einer hierarchischen Struktur ausgestattet , die im Papst ihre Spitze hat. Die Kirche ist von oben nach unten strukturiert. Die Laien spielen keine aktive Rolle. Sie sind lediglich Empfänger der Weisungen der Hierarchie. Wer sich im Glaubensgehorsam der kirchlichen Autorität unterwirft und ihre priesterlich-heilsmittlerischen Dienste in Anspruch nimmt, der gehört zum sichtbaren Kirchenverband. Dieser garantiert die Erlangung des übernatürlichen Heiles. Der Nachteil dieses Kirchenverständnisses war, dass die Kirche nun wie eine straffe, von oben nach unten organisierte autoritäre Gesellschaft erschien. Das hierarchiezent-rierte Verständnis der Kirche hatte seine Entsprechung in einem autoritären Offenbarungsverständnis. Von einer „Wagenburg-Mentalität“ der Kirche im 18. und vor allem im 19. Jahrhundert zu sprechen, drückt jedoch eine einseitige Sicht der Dinge aus, da die verstärkte Verteidigungshaltung der Kirche vor allem auf die wiederholten Übergriffe seitens staatlicher Einrichtungen zurückging.

Wie das Konzilsdokument „Lumen Gentium“ zeigt, war dieses Kirchenverständnis, eine Reaktion auf eine drohende Veräußerlichung der Kirche, nicht das letzte Wort in der Geschich-te der Theologie. Das neue Verständnis verweist auf die Begründung der Kirche in Christus sowie im Heiligen Geist. Gleichzeitig ist zu sagen: Auch wenn die Kirche der mystische Leib Christi und der Geist ihre Seele ist, so hat sich doch auch eine sichtbare Seite, so wie analog das Wort des Vaters, der Sohn, Träger auch einer menschlichen Natur ist.

Weil die Kirche mit Christus so verbunden und unterschieden ist wie der Leib mit seinem Haupt und von seinem Haupt, darum kann man die Zugehörigkeit zur sichtbaren Kirche, die sich durch die Bande des gemeinschaftlichen Bekenntnisses, des sakramentalen Lebens und durch die Unterordnung unter die gemeinsame Leitung ausdrückt, nicht der gnadenhaften und lebendig machenden Gemeinschaft entgegenstellen. Der mystische Leib Christi und die sichtbare, durch die apostolische Sukzession auf die Urkirche zurückreichende und durch den Stif-tungswillen Christi legitimierte katholische Kirche sind identisch. (Mystici corporis).

Inhalt von „Lumen Gentium“
„Lumen Gentium“ entfaltet in den ersten beiden Kapiteln das „Mysterium der Kirche“ sowie die Kirche als Gottes Volk. Anschließend überträgt das Konzil die aufgezeigten Grundsätze auf die hierarchische Verfassung der Kirche und auf die Stellung und Aufgabe der Laien.

Es ist die trinitarische und heilsgeschichtliche Gesamtperspektive der Selbstmitteilung Gottes, die das Mysterium der Kirche in den drei aufeinander bezogenen Grundworten sehen lässt: die Kirche ist Volk Gottes des Vaters, der mystische Leib Christi, Kirche des Sohnes, und der Tempel des Heiligen Geistes.

Der verherrlichte Herr als Haupt seiner Kirche repräsentiert sich in der Welt durch das Gemeinschaftsleben der Kirche und die von ihm der Kirche eingestifteten Institutionen und sakramentalen Vollzüge. Allein durch die sichtbare Gestalt der Kirche – durch ihre Verkündi-gung, Zeugnis, Gemeinschaft und Bekenntnis – wird Christus in der Welt und unter den Be-dingungen sinnlich-geistiger Erkenntnis des Menschen im Glauben erfahrbar. Gerade diese trinitätstheologisch begründete und inkarnationstheologisch vermittelte Ekklesiologie versetzt das Konzil in die Lage, das alte Problem des Zusammenhangs von unsichtbarer und sichtbarer Kirche zu lösen. Die sichtbare korporative Gestalt der Kirche ist gekennzeichnet durch den gemeinsamen Glauben. Die geistgetragene Einheit im sakramentalen Leben, in der kirchli-chen Leitung der Ortskirchen und der Weltkirche wird durch die Bischöfe und den Papst re-präsentiert (LG 8, 14). Jesus Christus bindet seine Heilsgegenwart an das sichtbare gesell-schaftliche Gebilde der katholischen Kirche. Diese Kirche steht in der Einheit des Bekennt-nisses, des sakramentalen Lebens und des apostolischen Amtes in der geschichtlich-soziologischen Kontinuität mit der Urkirche. Das schließt nicht aus, dass außerhalb des sicht-baren Gefüges der katholischen Kirche bei einzelnen Personen und in christlichen Kirchen und Gemeinschaften „vielfältige Elemente der Wahrheit und Heiligung zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ (LG 8).
Das messianische Gottesvolk nimmt als ganzes teil am prophetischen, königlichen und pries-terlichen Heilsdienst Christi. Durch die Kirche und alle ihre Glieder übt der erhöhte Herr als Lehrer, König und Priester im mitgeteilten Geist sein Mittleramt aus (LG 13). In dieser neuen Sicht der Kirche ist eine wesentlich andere Bestimmung des Verhältnisses von Priester und Laien dargestellt. Weil diese Kirche als ganze Sakrament des Reiches Gottes ist, übt sie im Bezug auf die Welt eine priesterliche Tätigkeit aus. Es gibt darum ein gemeinsames Priester-tum aller Gläubigen. Jeder einzelne Gläubige ist kraft Taufe und Firmung befähigt und beru-fen, an der Gesamtsendung der Kirche und der Vergegenwärtigung des priesterlichen, könig-lichen und prophetischen Amtes Christi teilzuhaben. Dies steht keineswegs im Widerspruch dazu, dass Christus das Volk Gottes mit einem eigenen sakramentalen Amt der Leitung, des priesterlichen und prophetischen Dienstes ausgestattet hat. Das Amt ist besonders für die Ein-heit, für die Identität der Kirche in ihrer apostolischen Lehre und für die sakramentale Verge-genwärtigung des Heilsdienstes Christi verantwortlich. Das Laienapostolat verdankt sich der Ermächtigung durch den Heiligen Geist, der persönlichen Christusbeziehung, die sich in Tau-fe und Firmung und in einem Leben der Nachfolge Christi, aber auch in der Teilnahme an der Eucharistie begründet.

Verdienst des Konzils – Ausblick in die Zukunft
Das Konzil entschärft nicht nur den klassischen Gegensatz zwischen einer auf die Hierarchie konzentrierten Sicht der Kirche und einer protestantischen Auffassung des gemeinsamen Priestertums, die die sakramentale Eigenständigkeit des apostolischen Dienstamtes verwischt hat. Die katholische Ekklesiologie ist vom Ballast antireformatorischer Akzentsetzung und von der geistesgeschichtlichen und politischen Konfrontation mit Aufklärung, Säkularismus und Staatskirchentum befreit worden.

Problemanzeige: Die Sicht des Zweiten Vatikanischen Konzils von der Kirche ist in ihrer Weite und Tiefe noch gar nicht eingeholt worden!

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Stichwort: Bischof und Hierarchie im Zweiten Vatikanischen Konzil
Lumen Gentium 3

„Lumen Gentium“ (Christus ist das Licht der Völker), die dogmatische Konstitution über die Kirche, beschreibt die Kirche mit verschiedenen Begriffen: Kirche als Volk Gottes, Kirche als mystischer Leib Christi, Kirche als Tempel des Heiligen Geistes. In der Zusammenschau die-ser drei Bilder spiegelt die Konstitution das Geheimnis des dreifaltigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass die Kirche aus Gott heraus existiert und damit kein, wie oft behauptet, menschliches Gebilde mit einer zufällig oder irgendwie soziologisch zu begründenden Verfassung ist. In ihrer konkreten Struktur in der Welt ist die katholische Kirche hierarchisch strukturiert, wie besonders aus dem Kapitel 3 der Konstitution hervorgeht. Die Vielfalt der Kirche drückt sich im Amt des Bischofs aus. Zur Erfüllung seines Hirtenauftrags stehen ihm die Diakone und Priester zu Seite. Für die Einheit in der weltweiten Bischofsgemeinschaft steht der Bischof von Rom. Die Konstitution „Lumen Gentium“ zeigt, wie die hierarchischen Beziehungen innerhalb der Ge-meinschaft des Glaubens verfasst sind, so dass die Kirche als wahre Liebesgemeinschaft Christi weiterwachsen kann. Die von Christus eingesetzten Dienstämter wirken zum Wohle der ganzen Kirche. Unter den Dienstämtern, die seit den ersten Zeiten in der Kirche ausgeübt werden, hat das Bischofsamt eine besondere Bedeutung. Die Apostel bestellten Nachfolger, die die Sendung als Bischöfe weiterführen. Schon Irenäus von Lyon (ca. 135 bis 202) be-zeugt, dass die Apostel Bischöfe einsetzten. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt entspre-chend, dass die Bischöfe als Hirten der Kirche aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel getreten sind. Wer sie hört, der hört Christus, und wer sie verachtet, der verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat (Lk 10,16). Der Bischof soll sich das Beispiel des guten Hirten vor Augen halten, der nicht gekommen ist, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für seine Schafe hinzugeben. Als Mensch, der eigene Schwä-chen kennt, kann der Bischof mitleiden mit denen, die in Unwissenheit und Irrtum sind. Die ihm anvertrauten Gläubigen soll er hören und sich um sie wie um eigene Kinder kümmern, um ihre Motivation bei der Verwirklichung des Reiches Gottes zu stärken. Der Bischof ist verantwortlich für die Gläubigen und wird einmal in Zukunft gegenüber Gott Rechenschaft über die Seelen der ihm Anvertrauten ablegen. Bemühen soll sich der Bischof aber auch um Nicht-Christen und Nicht-Katholiken. Auf seinen gewissenhaften Dienst an den ihm mitgege-benen Gläubigen sollen diese mit großzügigem Vertrauen antworten. Wie die Kirche zu Jesus Christus und Jesus Christus zum Vater steht, so sollen die Gläubigen zu ihrem Bischof stehen.
Die durch ihn ausgewählten Apostel setzte Jesus Christus als Kollegium ein, an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte. So wie Petrus und die übrigen Apostel eine einzige Gemeinschaft bildeten, so sind der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, miteinander in Gemeinschaft verbunden. Diese Ge-meinschaft ist kollegial verfasst: Die auf der ganzen Welt bestellten Bischöfe waren seit jeher untereinander und mit dem Bischof von Rom gemeinschaftlich in Einheit, Liebe und Friede verbunden. Das Bischofskollegium hat aber nur dann Autorität, wenn es in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, steht. Der Bischof von Rom ist das Haupt des Bischofskollegiums. Als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche hat er die volle, höchste und universale Vollmacht über die Kirche. Er kann sie immer frei ausüben. In der Ordnung der Bischöfe besteht die Gemeinschaft der Apostel ununterbrochen weiter. Die Vielheit dieses Kollegiums steht für die Universalität des Gottesvolkes, seine Versammlung unter dem einen Haupt stellt die Einheit der Herde Christi dar. In der Gemeinschaft wirken die Bischöfe in eigener Vollmacht zum Besten der Gläubigen und der ganzen Kirche. Der Heilige Geist stärkt ihre organische Struktur und Eintracht.

Zweites Vatikanisches Konzil - Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium"
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