Dekanate in der Diözese Regensburg



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Die Einrichtung von Dekanaten in den Diözesen geht bereits auf die Zeit der Karolinger (9. Jahrh.) zurück. Bedingt durch die Zunahme der Pfarreien wurden damals die Diözesen in Archidiakonate und diese wieder in Archipresbyterate oder auch Dekanate oder Christianitäten unterteilt, denen Erzpriester oder auch Dekane vorstanden. Im heutigen Gesetzbuch der Kirche (CIC 1983) bestimmt can. 374, dass jede Diözese in Pfarreien aufzugliedern ist; "um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden". Die Errichtung von Pfarreien und folglich auch der Dekanate kommt dem Bischof als dem Träger der "ganzen, ordentlichen, eigenberchtigten und unmittelbaren Gewalt", die zur Ausübung seines Hirtendienstes in der Diözese erforderlich ist, zu (can. 515 § 2; 381 § 1).


Das von Bischof Manfred in den Jahren 1994/95 durchgeführte Diözesanforum regte eine Verbesserung der seelsorglichen Rahmenbedingungen an. Die Dekanate sollten "zügig auf eine arbeitsfähige Größe gebracht " und wo nötig, "die Dekanatsgrenzen in Absprache mit den Betroffenen" durch "Zusammenlegungen und Neuabgrenzungen" neu geordnet werden. Dabei sollten politische und schulische Grenzen berücksichtigt werden, vor allem sollten Dekanatsgrenzen keine Landkreisgrenzen mehr schneiden. Nach abschließender Beratung in der Ordinariatskonferenz vom 07.11.2000 setzte Bischof Manfred mit Wirkung vom 01. Januar 2001 die Neuordnung der Dekanate des Bistums Regensburg in Kraft. Demnach besteht das Bistum aus 33 Dekanaten, die sich mit ihren Pfarreien und Pfarrkuratien auf die acht Regionen verteilen.

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