Laisierung von Peter K. nach Missbrauchsfall "Riekofen"
Fakten - Hintergründe - Korrekturen
Als Bischof Gerhard Ludwig Müller mit der Weihe und Amtseinführung die oberhirtliche Verantwortung für das Bistum Regensburg übertragen wurde (24. Nov 2002), übernahm er auch den „Altfall“ des sexuellen Missbrauchs in Viechtach, der gut drei-einhalb Jahre zurücklag: Der dortige Kaplan Peter K. missbrauchte 1999 einen damals 12-jährigen Jungen, gegen ihn erließ das Amtsgericht 2000 einen Strafbefehl. Der Generalvikar zog den Kaplan unmittelbar nach der Tat von der Pfarrei ab und wies ihn bis zum Ablauf der Bewährungszeit als Seelsorger im Altenheim in Sünching an. Der damalige Theologieprofessor G.L. Müller konnte im fernen München nichts von den Vorgängen ahnen, auch nichts von der gerichtlich angeordneten Fortsetzung der Therapie, vom Fehlen eines Bewährungshelfers und von den geduldeten Aushilfen in den bei Sünching gelegenen Pfarreien Schönach und Riekofen. Er kann daher schwerlich rückwirkend dafür verantwortlich gemacht werden.
Erst als im Frühjahr 2004 - eineinhalb Jahre nach Dienstantritt des neuen Bischofs - im diözesanen Personalreferat die Frage des Wiedereinsatzes von Peter K. gestellt wurde, war der neue Bischof um Zustimmung gebeten worden für eine Entscheidung, die vor seiner Zeit schon auf den Weg gebracht worden war. Die Strafe war nach Beendigung der Bewährung erlassen, das nun zuständige Amtsgericht Regensburg verfügte keinerlei weitere Einschränkung. Dem Justitiar der Diözese sagte die damalige Richterin von Viechtach auf Nachfrage des Jusitiars, dass aufgrund der Gutachtenlage und des Umstandes, dass kein Kontaktverbot ausgesprochen wurde, sie keine Bedenken habe, Peter K. in der allgemeinen Seelsorge einzusetzen. Dazu kam der Abschlussbericht des Therapeuten, der dem Verurteilten in 2000 gerichtlich auferlegt wurde. Darin attestierte der Therapeut, dass keine pädophile Fixierung vorliege, das regressive Verhalten in Viechtach aufgearbeitet und eine Stabilisierung und Festigung seiner Persönlichkeit erreicht worden sei, so dass ein Rückfall nicht mehr zu erwarten und er aus therapeutischer Sicht wieder in einer Pfarrei eingesetzt werden könne. Es gab daher aus der damaligen Sicht der Diözese keinen juristischen, therapeutisch-medizinischen oder kirchenrechtlichen Grund gegen einen Wiedereinsatz in einer Pfarrei. Im Nachhinein dem Bischof eine Mitschuld für die furchtbaren Taten des Geistlichen zu geben, ist unredlich.
Immer wieder wurde der Diözese vorgehalten, sie habe bewusst das gerichtsinterne Gutachten von Dr. Bernd Ottermann vom Jahr 2000, das bei Peter K. eine Kernpädophilie diagnostizierte, ignoriert. Dieses gerichtsinterne Gutachten wurde jedoch weder im Strafbefehl aus dem Jahr 2000 noch bei der Aufhebung der Bewährungsstrafe 2003 erwähnt, sondern wurde erst 2007 nach der Verhaftung von Peter K. dem Ordinariat inoffiziell zur Kenntnis gegeben. Die Diözese hatte deshalb bis 2007 auch von dieser Seite keinerlei Warnzeichen in Händen. Gleichwohl hat sich die Diagnose Dr. Ottermanns („Kernpädophilie“) später durch die erneuten Taten von Peter K. tragisch bestätigt.
Mysteriös bleiben die Aussagen der Richterin von Viechtach in 2007, wonach sie 2004 nach Beendigung der Bewährungszeit von Peter K. den Justiziar der Diözese auf dessen Nachfrage hin vor einem Wiedereinsatz von Peter K. in der Pfarrseelsorge gewarnt haben will. Die Telefonnotiz des Justitiars über dieses Telefonat aus dem Jahre 2004 gibt jedoch eine ganz andere Einschätzung der Richterin wieder, wie unter 2. aufgeführt. Eine Telefonnotiz der Richterin liegt dagegen nicht vor. Titelüberschriften wie „Bischof setzte sich über Warnungen des Gerichtes hinweg“ entbehren daher jeglicher Grundlage.
Von einer Vertuschung kann zu keinem Zeitpunkt die Rede sein. Die Familie des Geschädigten von Viechtach hatte damals im Sinne des Opferschutzes um diskrete Behandlung und den Schutz ihres Namens vor der Öffentlichkeit gebeten. Auch die staatlichen Gerichte schützen die Namen der Opfer. Obwohl die Familie des Geschädigten um Vertraulichkeit gebeten hat, stand ihr zu jeder Zeit der Weg zu einer Strafanzeige frei. Der Vorwurf, die Diözese Regensburg hätte jemals Strafvereitelung betrieben, muss mit aller Schärfe zurückgewiesen werden. Die Verantwortlichen der Diözese haben jederzeit offen mit der Justiz zusammengearbeitet.
Der Bischof persönlich, aber auch die Diözesanvertretung der Laien sowie der Priesterrat der Diözese Regensburg haben mehrfach ihr tiefstes Bedauern und ihr Entsetzen über die wiederholten, schrecklichen Untaten des Geistlichen und ihr Mitgefühl mit den Geschädigten zum Ausdruck gebracht. Dies ist leider von den meisten Medien über Monate verschwiegen worden.
Der verurteilte Täter Peter K. ist derzeit in einer bayerischen Abteilung der Forensik untergebracht. Kirchenrechtlich ist er inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen und damit von allen priesterlichen Rechten und Pflichten entbunden ("laisiert").
Mehrfach hat Dr. Bernd Ottermann, der den gesamten Verlauf von 1999-2007 als zweimaliger Gerichtsgutachter bestens kennt, während des öffentlichen Gerichtsverfahrens in 2007 und in dem mit großem Medieninteresse verfolgten Gerichtsverfahren in 2007 wie auch später bei einer Informationsveranstaltung des Regensburger Priesterrates, sowie bei einem Treffen mit den pfarrlichen Gremien in Riekofen/Schönach festgestellt, dass Bischof Müller weder rechtlich noch moralisch eine Mitschuld treffe. Es habe nie eine Chance bestanden, dass der Bischof eine erneute Straftat von Peter K. im voraus hätte erkennen oder gar verhindern können. Dies wurde der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten. Von einem „Experiment mit unschuldigen Kinderseelen“ zu reden, ist daher eine böse Unterstellung. Ebenso falsch ist die Aussage des Regensburger Richters Karl Igelhaut, das Ordinariat (!) hätte die gerichtlich verhängten Bewährungsauflagen überprüfen müssen und es hätte den Geistlichen Peter K entgegen den gerichtlichen Auflagen gleichsam zu gottesdienstlichen Aushilfen in den Gemeinden Riekofen und Schönach befohlen und ihn damit leichtfertig einer Versuchungssituation ausgesetzt. Erst recht falsch ist in diesem Zusammenhang der Fingerzeig auf die Person des Bischofs Gerhard Ludwig Müller, der zu diesem fraglichen Zeitraum noch gar nicht in Regensburg war - bis auf die wenigen letzten Monate der Bewährungszeit von Peter K., die sich mit dem Amtsantritt des neuen Bischofs überschneiden.
Immer wieder werden in manchen Medien die zeitlichen Abläufe und die verschiedenen Verantwortlichkeiten durcheinandergeworfen. Selten war von einem Mitgefühl mit dem Opfer und ein Entsetzen über die Tat des Verurteilten zu hören. Statt dessen überwog die Personalisierung auf Bischof Gerhard Ludwig Müller hin.
Jeder Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch einen Priester, Diakon oder Mitarbeiter der Diözese wird gemäß den Bischöflichen Leitlinien von der zuständigen Kommission sorgfältigst geprüft. Bei begründetem Anfangsverdacht werden alle strafrechtlichen und kirchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Eine Vertuschung als Strafvereitelung hat es nicht gegeben und wird es nicht geben. In der Diözese herrscht bei Sexualverbrechen das Null-Toleranz-Prinzip. Sie stehen im groben Widerspruch zum Anspruch und Auftrag der Kirche.
Michael Fuchs, Generalvikar,
Dr. Franz Frühmorgen, Personalreferent für Priester und Diakone
Der Fall „Riekofen“: Die meisten Pressemeldungen des Bistums
