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Regensburg, 15.03.2008
Autor: Bischöfliche Pressestelle (presse@bistum-regensburg.de)
Offengebliebene Fragen nach dem Abschluss des Strafprozesses gegen Peter K.
1. Warum wurde dem laut Strafbefehl akzeptierten Therapeuten (Strafbefehl Viechtach in 2000) das gerichtliche Gutachten von Dr. Ottermann nicht zugeleitet?
2. Warum wurde kein Bewährungshelfer bestellt, obwohl im Strafbefehl darauf hingewiesen wird?
3. Hat das Amtsgericht Regensburg in 2003 bei seinem Entscheid über die Aufhebung aller Beschränkungen des Einsatzes von Peter K. auch das Gutachten von Dr. Ottermann herangezogen?
4. Wie kann von einem Wissen des Personalreferenten über umfassende Aktivitäten in der Seelsorge gesprochen werden, wenn nach Aktenlage nicht verbotene liturgische Aushilfen bekannt und mit dem Therapeuten abgesprochen waren und Pfarrer Grüneisl bis August 2004 der bestellte Pfarradministrator war?
5. Wie kann Bischof Gerhard L. Müller (Amtsantritt am 24.11.2002) gleichsam rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden, wenn er erst nach Ablauf der Bewährungszeit im Juli 2003 im Rahmen der allgemeinen Versetzungen mit der Frage der Wiederverwendung von Peter K. befasst wurde?
6. Warum wird systematisch verschwiegen, dass der Bischof am 01./02.09.2007 unmittelbar nach Bekanntwerden der Verhaftung von Peter K. in den Sonntagsgottesdiensten der Seelsorgeeinheit Riekofen/Schönach den damals noch nicht bekannten möglichen Opfern sein tiefstes Bedauern und Mitgefühl bekunden hat lassen und diese menschliche und christliche Solidarität seitdem wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, (zum Beispiel bei der Pressekonferenz im September 2007)?
7. Warum wird in fast allen Medienberichten die öffentliche Aussage des zuständigen Gerichtsgutachters Dr. Ottermann beim Prozess am 14.03.2008 totgeschwiegen, dass die Diözese und insbesondere den Bischof in dem ganzen tragischen Ablauf keine juristische oder gar moralische Schuld oder Mitschuld treffe?
8. Wieso spricht Herr Neumaier (SZ) von einem „Biotop“ in der Diözese Regensburg, in dem pädophile Untaten gedeihen könnten, wenn der anerkannte Fachmann Dr. Ottermann klar nachgewiesen hat, dass die Ursache für das Fehlverhalten von Peter K. in einer Persönlichkeitsstörung liegt?
9. Wie kann von einem „milden Umgang mit Kinderschändern im Bistum Regensburg“ unter Leitung von Bischof Gerhard L. Müller die Rede sein, wenn Straftaten von einzelnen Geistlichen lange vor dessen Amtsantritt begangen wurden, jedoch nach Bekanntwerden konsequent und in jeder Hinsicht korrekt verfolgt worden sind?
10. Wie kann von einem „Vertuschen“ die Rede sein, wenn die Geschädigten selbst eine interne Behandlung wollten, aber in keinem einzigen Fall ein Straftäter ohne die gerechte weltliche und kirchliche Strafe davongekommen ist?
Michael Fuchs, Generalvikar

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