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2.9.2010 - Donnerstag der 22. Woche im Jahreskreis, Gebetstag um geistliche Berufe



Regensburg, 09.03.2010
Autor: Bischöfliche Pressestelle (presse@bistum-regensburg.de)
Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagt die Unwahrheit

Die Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unterstellt der Katholischen Kirche in Deutschland, sie verhindere in Fällen sexuellen Missbrauchs strafrechtliche Sanktionen. Sie behauptet, besonders an katholischen Schulen gebe es eine Schweigemauer, die die Aufklärung von Straftaten erschwere oder gar verhindere.

Die Behauptung der Ministerin ist unwahr und ehrenrührig. Für die Diözese Regensburg weise ich sie auf das Schärfste zurück. Ich fordere die Ministerin auf, Beweise für die Anschuldigung vorzulegen, die Katholische Kirche behindere die Aufklärung von Straftaten. Kann sie diesen Beweis nicht erbringen, fordere ich sie auf, ihre Amtsautorität nicht für derartige Übergriffe zu instrumentalisieren.

Im Bistum Regensburg wie in den anderen Diözesen Deutschlands auch wird nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jeder Hinweis auf eine Missbrauchsstraftat umgehend und genauestens geprüft. Erhärtet sich der Verdacht, fordern wir den Täter auf, sich selbst anzuzeigen. Kommt der mutmaßliche Täter dieser Forderung nicht nach, informiert das Bistum die Staatsanwaltschaft.

Die Katholische Kirche lässt sich von dem Ziel leiten, Gerechtigkeit für die Opfer herzustellen. Bleibt ein Opfer entgegen unserer Empfehlung bei der Entscheidung eine Straftat nicht zur Anzeige zu bringen, werden wir gemäß den Vorgaben des Opfers handeln. Eine Anzeigepflicht besteht nicht.

+ Gerhard Ludwig Müller
Bischof von Regensburg


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