Stiftungsaufsicht
Eine weitere Aufgabe stellt sich für die Bischöfliche Finanzkammer in der Wahrnehmung der Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen im Bereich der Diözese, insbesondere in den Pfarreien. Es geht dabei darum, die jeweils Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern, zu schützen und zu stärken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Angelegenheiten der Stiftung in Übereinstimmung mit den staatlichen und kirchlichen Bestimmungen erledigt werden. Hierzu gehört auch die Überprüfung der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie der stiftungsmäßigen Verwendung seines Ertrages und sonstiger Einnahmen. Konkret bedeutet "Stiftungsaufsicht", dass Maßnahmen der Stiftungen, die grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art (z.B. Anstellung von Personal; Investitionsmaßnahmen) erwarten lassen, durch die Bischöfliche Finanzkammer genehmigt werden müssen.
Bischöfliche Finanzkammer
Niedermünstergasse 193047 Regensburg
Ansprechpartner/-in:
Domdekan Robert Hüttner (Diözesanökonom, Bischöflicher Finanzdirektor)
Bischöflicher Abteilungsdirektor Alois Sattler
