Pressemitteilung zum kirchlichen Arbeitsrecht im Bistum Regensburg

Home / News

Im Bistum Regensburg wird - zeitgleich mit den Bistümern Eichstätt und Passau - die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes zum Beginn des neuen Jahres (1. Januar) in Kraft gesetzt. Die deutsche Bischofskonferenz hatte diese im April diesen Jahres mehrheitlich verabschiedet.

 

Zusammen mit den Bischöfen von Passau und Eichstätt hatte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer große Bedenken gegen die neue Fassung des Arbeitsrechtes für den kirchlichen Dienst geäußert. Diese betreffen insbesondere die Kriterien zur Beurteilung von schweren Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten und die Möglichkeit, „bischöfliche Beauftragungen“ bei Vertragsabschlüssen auszusprechen. In beiden Fällen gibt es auch erhebliche Bedenken von Personalverantwortlichen in deutschen Diözesen im Blick auf die Praktikabilität und Rechtssicherheit. Diese Bedenken sind für die drei Bischöfe auch nach der Prüfung des Rechtstextes nicht ausgeräumt.

 

Die Umsetzung erfolgt daher allein deshalb, weil die Bischöfe das Anliegen eines einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechtes in Deutschland noch höher bewerten. Gleichzeitig hat Bischof Voderholzer zusammen mit den Bischöfen Hanke und Oster angekündigt, alle Möglichkeiten auszuloten, um zusammen mit der Bischofskonferenz einen grundlegenden Reformprozess zu unterstützen hin zu einem erneuerten Arbeitsrecht, das sich in Zukunft stärker an einzelnen kirchlichen Einrichtungen orientieren soll (sogenanntes Institutionenrecht).



Nachrichten