Stellungnahme von Bischof Rudolf Voderholzer zur jüngsten Debatte um den „Diakonat der Frau“

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Bischof Rudolf Voderholzer hat sich am 28. März 2017 in einer Stellungnahme zum "Diakonat der Frau" geäußert. <link file:9102 _blank download zur jüngsten debatte um den der>Laden Sie hier den vollständigen Text als PDF herunter.

 

Stellungnahme zur jüngsten Debatte um den „Diakonat der Frau“

 

Von Bischof Rudolf Voderholzer, Regensburg

Bei der Diskussion um die Einführung eines Diakonats der Frau ist zu unterscheiden: Ein nicht sakramental verstandenes kirchliches Amt, dessen Trägerinnen „Diakonissen“ genannt wurden, hat es in der frühen Kirche gegeben. Vor allem im syrischen Bereich ist bezeugt, dass es aufgrund einer strikten Trennung der Geschlechter besonders dafür beauftragter Frauen bedurfte, die bei der Seelsorge oder auch Krankenpflege in Frauenhäusern oder bei der Taufe erwachsener Frauen assistierten. Diese historisch fassbaren Frauenämter entsprechen in heutiger Terminologie etwa der einer „Seelsorgshelferin“ oder Krankenschwester (vgl. die „Diakonissen“ im evangelischen Bereich). So wurde etwa in den 1920er Jahren bei der Gründung der Kongregation der Schwestern der Katholischen Heimatmission auf das historische Vorbild der Diakonissen Bezug genommen, ohne dass man auf die Idee gekommen wäre, dafür die dritte Weihestufe des sakramentalen Dienstamtes in Anspruch zu nehmen. Natürlich darf man über alles diskutieren und die Quellen immer und wieder neu sichten. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die vom Papst eingesetzte Kommission zu anderen Erkenntnissen kommt als die Internationale Theologische Kommission, die sich vor wenigen Jahren ebenfalls im Auftrag des Papstes schon ausführlich mit der Frage befasst hat. Aber warten wir doch einmal das Ergebnis der neuerlichen Kommissionsarbeiten ab.

Auf jeden Fall gilt es festzuhalten: Eine Gemeindereferentin, eine Pastoralreferentin, eine Theologieprofessorin, eine Ordinariatsrätin, eine Leiterin des Diözesanmuseums oder des Diözesanarchives, geschweige denn eine Äbtissin oder Generaloberin einer Schwesternkongregation haben unvergleichlich größere Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten, als eine „Diakonisse“ im historischen Sinn. Was die Empfänger des dreigestuften sakramentalen Dienstamtes in der Kirche betrifft, so hält sich die katholische Kirche (wie auch die Orthodoxie) in der Treue zu ihrem biblischen und frühkirchlichen Ursprung nicht für berechtigt, von der Praxis Jesu abzuweichen, dafür nur Männer auszuwählen, die in ihrem Dienst Christus den Bräutigam der Kirche sakramental vergegenwärtigen. Dass die Frage in Bezug auf den Diakonat von der Kirche noch nicht ebenso endgültig geklärt wurde, wie in Bezug auf das Presbyterat, hängt damit zusammen, dass die frühkirchliche Lehre vom einen sakramentalen Amt in den drei Stufen von Bischof, Presbyter und Diakon, die schon das Konzil von Trient bekräftigt und das Zweite Vatikanischen Konzil erneuert und vertieft gelehrt hat, noch nicht überall in ihrer ganzen Tragweite erfasst ist.

Für den Katholischen Deutschen Frauenbund gibt es meines Erachtens sehr viel wichtigere und wahrhaft politische Zielsetzungen:

Eine klare Positionierung gegenüber dem Gender Mainstream, wo längst das ursprüngliche und berechtigte Anliegen der Geschlechtergerechtigkeit verlassen wurde und die schöpfungsgegebene Geschlechterpolarität von Mann und Frau infrage gestellt wird; oder der Kampf um eine größere auch finanzielle Anerkennung der Lebensleistung von Müttern, die einen wahrhaft fundamentalen Dienst für unsere Gesellschaft überhaupt leisten; nicht zuletzt der Einsatz für Frauen, die Opfer von Menschenhandel, Sklaverei und sexueller Ausbeutung werden mitten in unserer Gesellschaft – trotz aller Bemühungen auch der Frauenverbände, die nicht übersehen werden, handelt es sich doch gerade bei dem zuletzt angesprochenen Thema um ein Tabu, das unbedingt gebrochen werden müsste. Diese Themen sind meines Erachtens die (allerdings nicht zeitgeist-konformen) Zeichen der Zeit, auf die zu reagieren wäre.



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