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Sündenvergebung und Sakrament der Versöhnung

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Papst Franziskus hat im Zusammenhang mit vielerorts erschwerten Bedingungen für das Bußsakrament kürzlich erklärt: "Allen, die heute fragten 'Aber Padre, wie kann ich denn jetzt einen Beichtvater finden', antworte er: 'Tu das, was der Katechismus sagt!' Und das sei 'sehr klar: Wenn du keinen Priester zum Beichten findest, dann sprich mit Gott - er ist dein Vater -, sag ihm die Wahrheit und bitte ihn aus ganzem Herzen um Vergebung'" (Predigt von Papst Franziskus in Santa Marta am 20. März
2020).


Der Papst bezieht sich dabei auf den Katechismus der Katholischen Kirche, wo es heißt: "Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. (...) Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird, hervorgeht, wird sie 'vollkommene' oder 'Liebesreue' genannt. Eine solche Reue lässt die lässlichen Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen"
(Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1451 f.).

 

Bedingungen für die "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution"

In der Nota vom 19. März 2020 hat die Apostolische Pönitentiarie festgestellt, dass an besonders stark von der Pandemie betroffenen Orten die für die Generalabsolution nötige "Notlage" (can. 961 § 1 n. 2 CIC) grundsätzlich gegeben ist und dass die weitere Spezifizierung wie vom CIC vorgesehen an die Diözesanbischöfe delegiert wird. Ich lege daher für den Augenblick für die Diözese Regensburg folgende Bedingungen für die "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution" für die Dauer der sogenannten Corona-Pandemie fest:

1. Bedingung: Ein Haus, eine Krankenhaus-/Altenheim-Abteilung oder ähnliches ist in der sogenannten Corona-Pandemie besonders stark von akuten Notfällen betroffen.

2. Bedingung: In diesem Haus, in dieser Krankenhaus-/Altenheim-Abteilung oder ähnlichem sind katholische Gläubige, die einem Priester gegenüber direkt oder über andere Personen geäußert haben, dass sie beichten wollen, also das Sakrament der Versöhnung für Einzelne empfangen möchten, die aber auf Grund ihrer fehlenden Mobilität, der strengen Zugangsbeschränkungen und der fehlenden Diskretion das Sakrament der Versöhnung für Einzelne nicht empfangen können.

3. Bedingung: Die Möglichkeiten für eine Versöhnung für Einzelne (Einzelbeichte) sind nicht in einer angemessenen Zeit wiederherstellbar, sondern nach Einschätzung des Priesters länger anhaltend, sodass man den Gläubigen das Warten auf die Feier der Versöhnung nicht zumuten kann. Dies gilt insbesondere bei Todesgefahr.

4. Bedingung: Der Priester kann in wenigstens akustischen Kontakt mit diesen Gläubigen treten, der durch einen Lautsprecher oder durch Telefon verstärkt werden kann, sodass die liturgischen Texte des Priesters bei der Feier von den Gläubigen vernommen werden können.

5. Bedingung: Die Gläubigen, die den Wunsch nach Empfang des Bußsakramentes in der Beichte haben, haben sich auf diese Feier der Versöhnung in Gebet, ehrlicher Gewissenserforschung und aufrichtiger Reue vorbereitet, eventuell durch eine kleine Bußandacht.

6. Bedingung: Die Gläubigen sind bereit, das Einzelbekenntnis der schweren Sünden nach Wegfall der gegenwärtigen Beschränkungen nachzuholen.

7. Bedingung: Der angefragte Priester muss vor der Feier der Versöhnung mit Generalabsolution Kontakt mit dem Bischof aufnehmen, der das Vorliegen der Bedingungen prüft. Nur im Falle akuter Todesgefahr oder anderer Dringlichkeiten kann diese Kontaktnahme nachgeholt werden. Derzeit ist die Einschätzung, dass solche Fälle in unserer Diözese nicht oder noch nicht gegeben sind.


Der Priester feiert das Sakrament, wie im liturgischen Buch "Feier der Versöhnung" im Dritten Kapitel "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution" vorgesehen. Für den Priester gelten darüber hinaus alle üblichen Vorschriften und Regelungen für die Beichte. Er trägt wenigstens eine Stola über schwarzem Anzug und in der Hand ein Kreuz.

 

Bedingungen für die sogenannte "Beichte per Telefon"

Es wurde kürzlich angefragt, ob auf Grund der staatlicherseits stark eingeschränkten Mobilität eine Beichte per Telefon möglich sei. Bisher ist die Kirche mit dieser technischen Möglichkeit sehr restriktiv umgegangen, da die Gefahr der Verletzung des Beichtgeheimnisses durch Abhör- und Aufzeichnungsmöglichkeiten groß ist. Daher gilt auch hier:


1. Die normale Form der Beichte ist die mündliche Beichte in physischer Gegenwart (Feier der Versöhnung für Einzelne).


2. Wenn dies nicht möglich ist, gilt das oben einleitend vom Papst Gesagte und aus dem Katechismus Zitierte zur Reue und zur allgemeinen Sündenvergebung mit der Bereitschaft, das sakramentale Bekenntnis sobald als möglich nachzuholen.

3. Nur unter analoger Anwendung der strengen Bedingungen, die für die Feier der Versöhnung mit Generalabsolution oben aufgeführt wurden, ist auch eine "Beichte per Telefon" - für lebensbedrohlich Erkrankte, die einen Priester aus Gewissensnot und von sich aus ausdrücklich darum bitten - als außerordentliche und absolut selten anzuwendende Form denkbar. Dies schließt die Sicherstellung der Identität des Pönitenten als eines ernsthaft beichten Wollenden, angemessene Vorkehrungen zur
Wahrung des Beichtgeheimnisses und die i.d.R. nachträgliche Kontaktnahme mit dem Bischof mit ein.
Derzeit ist auch hier die Einschätzung, dass solche Fälle in unserer Diözese nicht oder noch nicht gegeben sind.

 

Gewährung spezieller Ablässe an die Gläubigen in der aktuellen Pandemie-Situation

Am 20.03.2020 hat die Apostolischen Pönitentiarie ein Dekret erlassen, das im Folgenden
abgedruckt wird und um dessen Beachtung und Empfehlung an die Gläubigen
gebeten wird.


Regensburg, 26.03.2020
+ Rudolf
Bischof von Regensburg

 

 

Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über die Gewährung spezieller Ablässe an die Gläubigen in der aktuellen Pandemie-Situation, 20.03.2020

Apostolische Pönitentiarie

Dekret

Es wird das Geschenk spezieller Ablässe an Gläubige, die von der Krankheit Covid-19, allgemein Coronavirus genannt, befallen sind, sowie an die in den Gesundheitsdiensten Arbeitenden, an ihre Angehörigen und an all jene gewährt, die aus welchem Grund auch immer, auch durch das Gebet, sich um diese sorgen. "Freut euch in der Hoffnung, seid geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet!"
(Röm 12,12). Die vom hl. Paulus an die Kirche von Rom geschriebenen Worte hallen entlang der ganzen Geschichte der Kirche wieder und geben dem Urteil der Gläubigen über jede Art von Leiden, Krankheit und Unglück Orientierung.


Der gegenwärtige Augenblick, in dem sich die gesamte Menschheit befindet, bedroht von einer unsichtbaren und heimtückischen Krankheit, die schon seit einiger Zeit aufgetreten und mit großer Macht Teil des Lebens von allen geworden ist, ist Tag für Tag gezeichnet von angstvollen Befürchtungen, neuen Ungewissheiten und vor allem verbreitetem physischen und moralischen Leiden. Die Kirche hat sich nach dem Beispiel ihres göttlichen Meisters immer schon den Beistand für die Kranken zum Herzensanliegen gemacht. Wie vom hl. Johannes Paul II. angedeutet, ist der Wert menschlichen Leidens ein zweifacher: "Er ist übernatürlich, weil er im göttlichen Geheimnis der Erlösung der Welt wurzelt, und ist andererseits zutiefst menschlich, weil der Mensch in ihm sich selbst, sein Menschsein, seine Würde, seine Sendung wiederfindet" (Apost. Schreiben Salvifici doloris, 31).


Auch Papst Franziskus hat in diesen letzten Tagen seine väterliche Nähe deutlich gemacht und die Einladung erneuert, unablässig für die an Coronavirus Erkrankten zu beten.


Damit alle, die wegen des Covid-19 leiden, gerade im Geheimnis dieses Leidenmüssens "das Erlösungsleiden Christi selbst" (ebd., 30) entdecken können, gewährt diese Apostolische Pönitentiarie, aus päpstlicher Vollmacht, im Vertrauen auf das Wort Christi des Herrn und in Ansehung der  gegenwärtig umlaufenden Epidemie aus einem Geist des Glaubens heraus, die unter dem Gesichtspunkt persönlicher Umkehr gelebt werden muss, das Geschenk von Ablässen nach Maßgabe folgender Verfügung. Es wird ein vollkommener Ablass den vom Coronavirus befallenen Gläubigen gewährt, die einer Quarantäne kraft Verfügung der Gesundheitsbehörden in Krankenhäusern oder in den eigenen Wohnungen unterworfen sind, wenn sie in einer Gesinnung, die sich von jeder Sünde abkehrt, sich geistlich mittels der Kommunikationsmittel bei der Feier der Hl. Messe zusammenschließen, beim Gebet des Rosenkranzes, bei der frommen Praxis der Kreuzwegandacht oder anderen Formen der Andacht, oder wenn sie wenigstens das Glaubensbekenntnis, das Vater unser und eine fromme Anrufung der allerseligsten Jungfrau Maria beten und dabei diese Prüfung in einem
Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu den Schwestern und Brüdern aufopfern mit dem Willen, die üblichen Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) erfüllen, sobald ihnen das möglich ist.


Die Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen, die Angehörigen und alle, die nach dem Beispiel des Guten Samariters sich dem Risiko der Ansteckung aussetzen und den am Coronavirus Erkrankten helfen gemäß dem Wort des göttlichen Erlösers: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt" (Joh 15,13), werden dasselbe Geschenk des vollkommenen Ablasses zu denselben Bedingungen erhalten.


Darüberhinaus gewährt diese Apostolische Pönitentiarie gerne zu denselben Bedingungen den vollkommenen Ablass anlässlich der aktuellen weltweiten Epidemie auch jenen Gläubigen, die einen Besuch des Allerheiligsten Altarssakramentes oder die eucharistische Anbetung oder die Schriftlesung wenigstens eine halbe Stunde lang, oder das Gebet des hl. Rosenkranzes oder die fromme Andacht des Kreuzweges oder den Rosenkranz zur göttlichen Barmherzigkeit (Gebete der hl. Schwester Faustyna) aufopfern, um vom allmächtigen Gott das Ende der Epidemie zu erbitten, Befreiung für jene, die von ihr befallen sind, und das ewige Heil für jene, die der Herr zu sich gerufen hat.


Die Kirche betet für alle, denen es derzeit unmöglich ist, das Sakrament der Krankensalbung und der Wegzehrung zu empfangen und anempfiehlt der göttlichen Barmherzigkeit alle und jeden kraft der Gemeinschaft der Heiligen, und gewährt diesem Gläubigen den vollkommenen Ablass im Augenblick des Todes, wenn er nur entsprechend disponiert ist und gewohnheitsmäßig zu Lebzeiten irgendein Gebet
gesprochen hat (in diesem Fall ersetzt die Kirche die drei üblichen geforderten Bedingungen). Für den Empfang dieses Ablasses wird der Gebrauch eines Kruzifixes oder einfachen Kreuzes empfohlen (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 12). Die allzeit selige Jungfrau Maria, Mutter Gottes und Mutter der Kirche, Heil der Kranken und Hilfe der Christen, unsere Fürsprecherin, komme der leidenden Menschheit zu Hilfe, vertreibe von uns das Übel dieser Pandemie und erflehe uns jegliches Gut, das wir zu unserem Heil und zu unserer Heiligung brauchen. Vorliegendes Dekret ist gültig, auch wenn irgendeine andere Verfügung entgegenstünde.     

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 19. März 2020

Kardinal Mauro Piacenza
Großpönitentiar
Krzysztof Nykiel
Reggente



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