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Aufgaben des Bischofs

Künder und Hüter des Glaubens: So sieht das Zweite Vatikanische Konzil das Amt des Bischofs. Ganz praktisch verbirgt sich hinter den beiden Begriffen eine Fülle von Aufgaben.

Aufgaben eines Menschenfischers und Glaubensdieners

In seinem Grußwort in der Pfarrkirche St. Andreas in Parsberg am 20. Dezember 2012 legte der neu ernannte Bischof von Regensburg Dr. Rudolf Voderholzer zum ersten Mal dar, was es für ihn bedeutet, Bischof zu sein: Er möchte Menschenfischer und Glaubensdiener für die ihm anvertrauten Menschen im Bistum Regensburg sein.

Der erste Beter des Bistums

Gleich zu Beginn seiner Amtszeit machte Bischof Dr. Rudolf Voderholzer noch einen anderen wichtigen Aspekt des Bischofsamtes deutlich: Er möchte der erste Beter des Bistums sein, so sagte er, ebenfalls am 20. Dezember 2012, in seinem Grußwort beim Empfang im Hohen Dom zu Regensburg.

Der Bischof als Garant der Einheit

In einem Beitrag für das Regensburger Bistumsblatt stellte der damalige Regensburger Dogmatik-Professor Joseph Ratzinger ausgehend vom neutestamentlichen Zeugnis wesentliche Grundzüge des Bischofsamtes heraus. Der Anlass für den kleinen Beitrag, der seit 2010 im Band 12 der Joseph Ratzinger Gesammelten Schriften zu finden ist, war das 10-jährige Bischofsjubiläum von Bischof Rudolf Graber und das 1000-jährige Bischofsjubiläum des heiligen Wolfgang, des Bistumspatrons des Bistums Regensburg. Hier geht es zum Text Bischof und Kirche.

Das Bischofsamt aus theologischer Sicht

Das dreigestufte Weiheamt, dessen Fülle mit der Bischofsweihe übertragen wird, ist seinem Wesen nach Dienst am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen im großen Kontext einer Communio-Ekklesiologie.

Es basiert auf einer eigenen Bevollmächtigung durch den Herrn der Kirche. Der Träger des geistlichen Dienstamtes handelt in der Person Christi, des Hauptes der Kirche. Das hervorstechende Wesensmoment des Priestertums ist dementsprechend eine Repräsentation, die in der Sendung durch Christus gründet, den Gedanken der Sendung aber noch vertieft und den Träger der Sendung existentiell-personal beansprucht. Unter den drei „Ämtern“ Christi (Prophetenamt, Hirtenamt, Priesteramt) kommt dem prophetischen Amt im Sinne des Dienstes am Wort eine gewisse Vorrangstellung zu (vgl. hierzu die Offenbarungskonstitution Dei  verbum des Zweiten Vatikanischen Konzils, vor allem die Nummern 7–10).

Das geistliche Dienstamt der Kirche gründet im Apostelamt der Jünger, die Jesus beruft und mit seiner Vollmacht ausstattet, um seine eigene Sendung vom Vater her in der Kraft des Geistes in die Welt hinein bis an die Grenzen der Erde fortzusetzen. Das geistliche Dienstamt ist deshalb ein Sakrament. In neutestamentlicher Zeit terminologisch noch nicht festgelegt, bildet sich bereits in frühnachneutestamentlicher Zeit das dreigestufte Weiheamt von Bischof, Presbyter und Diakon heraus, bezeugt erstmals bei Ignatius von Antiochien († vor 117).

Die durch die mittelalterliche Konzentration auf die Konsekrationsvollmacht und das Sacerdotium etwas verdunkelte Sakramentalität der Bischofsweihe wird vom Konzil von Trient (1546–1563), welches vom Ordo als dem einen Sakrament („unum sacramentum“) in den Stufen von Bischof, Presbyter und Diakon spricht, prinzipiell in Übereinstimmung mit der frühen Kirche wieder herausgestellt.

Das Zweite Vatikanische Konzil

Das II. Vatikanum legt in der Kirchenkonstitution Lumen gentium und den dieser Konstitution zugeordneten Texten Christus Dominus (Über das Bischofsamt) und Presbyterorum ordinis (Über Dienst und Leben der Priester) eine umfassende Weihetheologie im Kontext einer Communio-Ekklesiologie vor.