Sexueller Missbrauch
Die begangenen Missbrauchstaten katholischer Geistlicher und anderer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirche haben bei den Opfern großes Leid verursacht und ihnen schwere Verletzungen zugefügt. Die Katholische Kirche verurteilt diese Taten zutiefst und will durch die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Leistungen zum Ausdruck bringen, dass sie das Leid der Opfer sieht und anerkennt. Diese Hilfen haben das Ziel, zur Heilung der Folgen des sexuellen Missbrauchs beizutragen und bei der Bewältigung belastender Lebensumstände zu unterstützen.
Daher wurden zwei Arten von Hilfen eingerichtet. Dies ist zum einen die Möglichkeit, eine Psychotherapie oder Paarberatung in Anspruch zu nehmen, zum anderen werden materielle Leistungen gewährt. Beides kann unabhängig voneinander beantragt werden.
Antrag auf Anerkennung
Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung zum Download:
Antrag auf Leistung in Anerkennung des Leids, das Opfern sexueller Gewalt zugefügt wurde
Antrag bei abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids vor dem 1. Januar 2021
Ansprechpartner/in
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Marion Kimberger
Marion Kimberger ist die weibliche Ansprechpartnerin für Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Sie wurde 1954 geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie ist seit 1982 Juristin. Bis 2015 war sie als Rechtsanwältin mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" tätig.
"Falls Sie sexuellen Missbrauch durch ein Kirchenmitglied erfahren mussten, stehe ich als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung. Aufgrund meiner Ausbildung zur Juristin hoffe ich, Ihnen helfen zu können."
Kontakt:
Tel.: +49 941 2091 4268
E-Mail: marion.kimberger@kimberger-online.de
Weitere Informationen zur weiblichen Ansprechpartnerin finden Sie hier: Marion Kimberger.
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Wolfgang Sill
Wolfgang Sill ist Ansprechpartner für Hinweise auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Übergriffe und sexualbezogene Grenzverletzungen, die gegen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft vorgebracht werden. Der Diplom-Psychologe wurde 1950 geboren und leitete bis Juni 2015 die Erziehungsberatungsstelle der KJF in Tirschenreuth.
„Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie sexuellen Übergriffe oder sexuelle Grenzverletzungen von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung erfahren mussten. Wenden Sie sich bitte auch dann an mich, wenn Sie Hinweise auf solche Handlungen sehen. Ich werde mich darum kümmern und sichere Ihnen Hilfe zur Aufklärung und Unterstützung bei der Antragsstellung zu.“
Kontakt:
Tel.: +49 9633 9180 759
E-Mail: wolfgang.sill@gmx.de
Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein – Aufruf zur Interessenbekundung endet am 7. Februar 2020
Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
30.01.2020 010
Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein
Aufruf zur Interessenbekundung endet am 7. Februar 2020
Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden. Der Aufruf wurde im Dezember vergangenen Jahres gestartet. Noch bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, das Interesse an einer Mitarbeit anmelden. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind zur Mitarbeit eingeladen.
Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst wird es so zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einzubringen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird.
Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen eines Gremiums, das sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz zusammensetzt.
Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur Interessenbekundung sind auf der Internetseite www.dbk.de (Themenseite Sexueller Missbrauch) verfügbar.
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder (Stand: Januar 2020) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228-103 -214
Fax: 0228-103 -254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Home: www.dbk.de
Herausgeber
P. Dr. Hans Langendörfer SJ
Dokumente
Aufruf zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
Erklärung zur Bereitschaft der Mitarbeit im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
Voraussetzungen und Inhalt materieller Leistungen
Die materielle Kompensation der Folgen der erlittenen Tat obliegt primär dem Täter selbst. In Fällen, in denen Forderungen gegen den Täter nicht realisiert werden können, weil zum Beispiel etwaige Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bereits verjährt sind, oder der Täter nicht mehr belangt werden kann oder nicht freiwillig leistet, gewährt die betroffene kirchliche Körperschaft subsidiär Leistungen. Die Höhe der Leistung soll sich an den individuellen Bedürfnissen orientieren, es wird ein Betrag bis zur Höhe von 5.000 EUR gewährt, in Einzelfällen sind auch andere oder zusätzliche Leistungen möglich.
Der Betrag wird unabhängig von der Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung übernommen.
Antragsberechtigt sind Personen, die geltend machen, als Minderjährige Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im kirchlichen Bereich geworden zu sein.
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des Vordrucks zu stellen. Die Missbrauchsbeauftragten unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise.
Die Richtigkeit der gemachten Angaben ist an Eides Statt zu versichern. Der Antrag ist den Missbrauchsbeauftragten zu übermitteln, dies kann persönlich, per Post oder Mail erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Opfer, bzw. Betroffene oder Betroffener den Antrag für „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ ausfüllen, kann das eventuell psychische/seelische Probleme auslösen, weil mit dem Aktivieren der Erinnerungen auch das Leid wieder spürbar wird (Fachleute sprechen von „Dekompensation“). Wir empfehlen deshalb, den Antrag im Beisein des oder der Missbrauchsbeauftragten, einer vertrauten Person oder eines Therapeuten auszufüllen.
Voraussetzungen und Inhalt der Psychotherapie
Voraussetzungen:
- Akuter therapeutischer Bedarf
- Keine Kostenübernahme durch andere Kostenträger (z.B. die Krankenkassen)
- Vorlage eines Behandlungsplans durch einen approbierten Psychotherapeuten
Umfang:
- Max. 50 Sitzungen bis zur Höhe des Stundensatzes für verhaltenstherapeutische Behandlungen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Stand August 2016: 100,56 €
Ablauf:
- Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten werden jeweils gegen Vorlage der vom Psychotherapeuten und dem Patienten abgezeichneten Rechnung erstattet. Entstehende Fahrtkosten können im Einzelfall übernommen werden.
Voraussetzungen und Inhalt der Paarberatung
Voraussetzungen:
- Akuter therapeutischer Bedarf
- Keine Kostenübernahme durch andere Kostenträger (z.B. die Krankenkassen)
- Vorlage eines Behandlungsplans durch einen Paartherapeuten, der Psychologe oder Psychotherapeut sein muss
Umfang:
- Max. 25 Sitzungen bis zu max. 100 € Stundensatz
Ablauf:
- Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten werden jeweils gegen Vorlage der vom Paarberater und dem Klienten abgezeichneten Rechnung erstattet. Entstehende Fahrtkosten können im Einzelfall übernommen werden.
Auswertung der bisherigen Anträge
Zur Auswertung der bisherigen Anträge:
- Anträge auf Anerkennung als Opfer sexueller und massiver körperlicher Gewalt, Stand 31.12.2017
- Anträge auf Anerkennung als Opfer sexueller und massiver körperlicher Gewalt, Stand 04.09.2018
- Anträge auf Anerkennung als Opfer sexueller und massiver körperlicher Gewalt, Stand 31.12.2019