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Firmung

Die Firmung ist die Besiegelung der Taufe. Dieses bedingungslose Ja Gottes, das ich in der Taufe erfahren durfte, wird hier bekräftigt und bestätigt. So ist die Firmung Ermutigung: Ich kann das Leben bewältigen, weil Gott mit mir ist und mir dazu seine Kraft gibt. Auch ich bestätige mit der Firmung mein Ja zu Gott.

 

Bestärkt mit der Kraft des Heiligen Geistes 

Was ist richtig? Was soll ich tun? Wie geht es weiter? Was ist mein Weg? Der Alltag stellt uns oft vor viele Herausforderungen und Fragen. Das kostet Kraft. Im Sakrament der Firmung verspricht Gott: Ich werde mit dir sein! Ich stärke dich mit der Kraft des Heiligen Geistes. Sinnlich spürbar und Wirklichkeit wird dies, wenn der Bischof mir die Hände auflegt, mich mit Chrisam salbt und dazu spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ 
 

Gabe und Aufgabe 

Dieses Geschenk Gottes ist zugleich eine Aufgabe: Lebe aus dieser Zusage Gottes! Mit der Firmung ist der Auftrag verbunden, aus dem Geist Jesu zu handeln, meinen Glauben zu bezeugen und Verantwortung zu übernehmen. „Ihr seid Christi Wohlgeruch … Lebensduft, der Leben verheißt“, sagt der Apostel Paulus. (1 Kor 2,15f) Daran erinnert das wohlriechende Chrisamöl, mit dem ich in der Firmung gesalbt werde.

Dann nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pfarrei auf. Dort erfahren Sie, wann in Ihrer Pfarrgemeinde Firmung ist und wie die Vorbereitung aussieht.

Erwachsene Christen können am Pfingstsonntag im Dom zu Regensburg das Sakrament der Firmung empfangen. Die Anmeldung und die Vorbereitung erfolgt über den Pfarrer vor Ort. In Regensburg gibt es auch die Möglichkeit, an einem Firmkurs teilzunehmen. Wenn Sie daran Interesse haben und darüber mehr erfahren möchten, können Sie sich an die Fachstelle Gemeindekatechese wenden. 

Das Sakrament wird innerhalb der Eucharistiefeier gespendet. Nach der Predigt werden die Firmlinge ihr Taufversprechen erneuern, dem Bösen absagen und ihren Glauben an Gott bekennen.

Im Firmgebet bittet der Bischof um den Heiligen Geist und seine Gaben. Dazu breitet er seine Hände über alle Firmbewerber aus.
In der Firmung legt der Bischof dem Firmbewerber die Hand auf und zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf seine Stirn.

Dabei spricht er:

N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.
Der Gefirmte antwortet: Amen.
Der Bischof: Der Friede sei mit dir.

Währenddessen steht der Firmpate hinter dem Firmling und legt seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Dadurch bringt er seine Unterstützung zum Ausdruck.

„Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen“, heißt es im Kirchenrecht (can. 892). Da Taufe und Firmung zusammengehören, empfiehlt sich dafür der Taufpate in besonderer Weise.

Die Patin oder der Pate soll dem Firmling Glaubenszeuge und guter Begleiter auf seinem Glaubensweg sein.

Die Voraussetzungen, um das Patenamt zu übernehmen, entsprechen denen für das Taufpatenamt: Der Firmpate muss mindestens 16 Jahre alt sein sowie römisch-katholisch getauft und gefirmt sein.
Er/sie darf nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.

Der Firmung geht eine Zeit der Vorbereitung voraus. Material für die Firmkatechese und Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Firmvorbereitung bietet im Bistum Regensburg das Seelsorgeamt, Fachstelle Gemeindekatechese an.


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